Softwareanpassung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Mit Unterstützung durch geeignete Hilfsmittel können auch blinde und sehbehinderte Menschen mit einem Computer arbeiten. [[Screenreader]] und [[Vergrößerungssoftware]] sorgen dafür, dass die Bildschirminhalte entweder auf einer [[Braillezeile]], über eine [[Sprachausgabe]] ausgegeben oder vergrößert dargestellt werden. Solange mit Standardanwendungen wie zum Beispiel den Office-Programmen von Microsoft gearbeitet wird, sind kaum Probleme zu erwarten. | ||
− | Anders sieht es aus, wenn Spezialsoftware, individuelle | + | Anders sieht es aus, wenn Spezialsoftware, individuelle Branchenlösungen, Warenwirtschaftsysteme oder firmeninterne Webanwendungen bedient werden sollen. Leider kann man nicht davon ausgehen, dass solche Anwendungen von Haus aus so programmiert sind, dass sie reibungslos mit Blinden- und Sehbehindertenhilfsmitteln zusammenarbeiten. Nicht beschriftete Grafiken, Schaltflächen oder Eingabefelder, nicht über die Tastatur erreichbare Befehle oder mangelnder Kontrast bei der Farbgestaltung der Oberfläche können schnell dafür sorgen, dass ein blinder oder sehbehinderter Anwender nur langsam und mühsam, im schlimmsten Fall auch überhaupt nicht mit der betreffenden Software arbeiten kann. |
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− | Deshalb ist es wichtig, jeden Arbeitsplatz, der für einen blinden oder sehbehinderten Bewerber gedacht ist, vorab zu begutachten und auf ausreichende | + | Deshalb ist es wichtig, jeden Arbeitsplatz, der für einen blinden oder sehbehinderten Bewerber gedacht ist, vorab zu begutachten und auf ausreichende Zugänglichkeit hin zu überprüfen. Softwareexperten in den [[Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen|Blindenbildungseinrichtungen]] oder bei den [[Hilfsmittelanbieter|Hilfsmittelherstellern]] sind in der Lage zu erkennen und zu testen, ob eine bestimmte Anwendung oder Arbeitsumgebung mit den verfügbaren Hilfsmitteln bedienbar ist oder nicht. |
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− | In vielen Fällen lassen sich die elektronischen Hilfsmittel so einstellen oder anpassen, dass die betreffende Software anschließend doch für einen blinden oder sehbehinderten Anwender bedienbar wird. Zuweilen sind dazu auch Eingriffe in die Programmierung, ein | + | In vielen Fällen lassen sich die elektronischen Hilfsmittel so einstellen oder anpassen, dass die betreffende Software anschließend doch für einen blinden oder sehbehinderten Anwender bedienbar wird. Zuweilen sind dazu auch Eingriffe in die Programmierung, ein sogenanntes Skripting nötig. Ansprechpartner, die eine solche Dienstleistung anbieten, sind |
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− | + | Besser noch, wenn leider auch häufig nicht ganz einfach zu realisieren, ist es, die zu bedienende Software soweit zu verändern und anzupassen, dass sie zugänglich oder sogar barrierefrei wird. Dazu muss Kontakt mit dem Hersteller der Software bzw. dem Betreiber einer Webanwendung aufgenommen werden. Zwar muss hier Überzeugungsarbeit mit den richtigen Argumenten geleistet werden, doch zeigen sich in vielen Fällen die Hersteller kooperativ und sind bereit, die nötigen Änderungen an der Software vorzunehmen. Mehr und mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass aufgrund der aktuellen Gesetzeslage die [[Barrierefreiheit]] von Anwendungen und Webseiten ohnehin erstrebenswert und bald auch zwingend erforderlich ist. | |
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Aktuelle Version vom 16. Januar 2020, 22:14 Uhr
Mit Unterstützung durch geeignete Hilfsmittel können auch blinde und sehbehinderte Menschen mit einem Computer arbeiten. Screenreader und Vergrößerungssoftware sorgen dafür, dass die Bildschirminhalte entweder auf einer Braillezeile, über eine Sprachausgabe ausgegeben oder vergrößert dargestellt werden. Solange mit Standardanwendungen wie zum Beispiel den Office-Programmen von Microsoft gearbeitet wird, sind kaum Probleme zu erwarten.
Anders sieht es aus, wenn Spezialsoftware, individuelle Branchenlösungen, Warenwirtschaftsysteme oder firmeninterne Webanwendungen bedient werden sollen. Leider kann man nicht davon ausgehen, dass solche Anwendungen von Haus aus so programmiert sind, dass sie reibungslos mit Blinden- und Sehbehindertenhilfsmitteln zusammenarbeiten. Nicht beschriftete Grafiken, Schaltflächen oder Eingabefelder, nicht über die Tastatur erreichbare Befehle oder mangelnder Kontrast bei der Farbgestaltung der Oberfläche können schnell dafür sorgen, dass ein blinder oder sehbehinderter Anwender nur langsam und mühsam, im schlimmsten Fall auch überhaupt nicht mit der betreffenden Software arbeiten kann.
Arbeitsplatzanalyse
Deshalb ist es wichtig, jeden Arbeitsplatz, der für einen blinden oder sehbehinderten Bewerber gedacht ist, vorab zu begutachten und auf ausreichende Zugänglichkeit hin zu überprüfen. Softwareexperten in den Blindenbildungseinrichtungen oder bei den Hilfsmittelherstellern sind in der Lage zu erkennen und zu testen, ob eine bestimmte Anwendung oder Arbeitsumgebung mit den verfügbaren Hilfsmitteln bedienbar ist oder nicht.
Sollte sich bei einer solchen Überprüfung herausstellen, dass der blinde oder sehbehinderte Anwender nicht ohne sehende Hilfe mit der Anwendung arbeiten kann, muss der Arbeits- oder Praktikumsplatz aber nicht unbedingt aufgegeben werden. Mit professioneller Hilfe kann in vielen Fällen dennoch eine Bedienbarkeit erreicht werden. Sowohl der Screenreader als auch die zu bedienende Software lassen sich evtl. entsprechend verändern und anpassen.
Anpassung des Screenreaders
In vielen Fällen lassen sich die elektronischen Hilfsmittel so einstellen oder anpassen, dass die betreffende Software anschließend doch für einen blinden oder sehbehinderten Anwender bedienbar wird. Zuweilen sind dazu auch Eingriffe in die Programmierung, ein sogenanntes Skripting nötig. Ansprechpartner, die eine solche Dienstleistung anbieten, sind
Anpassung der zu bedienenden Software
Besser noch, wenn leider auch häufig nicht ganz einfach zu realisieren, ist es, die zu bedienende Software soweit zu verändern und anzupassen, dass sie zugänglich oder sogar barrierefrei wird. Dazu muss Kontakt mit dem Hersteller der Software bzw. dem Betreiber einer Webanwendung aufgenommen werden. Zwar muss hier Überzeugungsarbeit mit den richtigen Argumenten geleistet werden, doch zeigen sich in vielen Fällen die Hersteller kooperativ und sind bereit, die nötigen Änderungen an der Software vorzunehmen. Mehr und mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass aufgrund der aktuellen Gesetzeslage die Barrierefreiheit von Anwendungen und Webseiten ohnehin erstrebenswert und bald auch zwingend erforderlich ist.
Für den in hohem Maße fachlichen Austausch mit dem Softwarehersteller können wiederum
herangezogen werden.