Kameralesesystem

Junger Mann an einem Kameralesesystem

Unter dem Begriff Kameralesesystem (auch Kamerasystem) wird eine große Gruppe verschiedenartiger mobiler, elektronisch vergrößernder Sehhilfen zusammengefasst. Im Kern besteht ein Kameralesesystem immer aus einer an einer stativartigen Halterung montierten Kamera-Einheit, die auf eine bereits vorhandene Arbeitsunterlage (z.B. Schreibtisch) gestellt wird. Das zu betrachtende Objekt oder Schriftstück wird unter die Kamera gelegt. Das aufgenommene Bild wird - je nach Gerätetyp - entweder direkt an einen angeschlossenen Bildschirm oder an einen Computer weitergeleitet. Die Anschlussmöglichkeit an einen Computer bietet den Vorteil, sowohl das Kamerabild des Lesesystems als auch die Arbeitsoberfläche der eingesetzten Computerprogramme gleichzeitig auf demselben Monitor in getrennten Bildschirmbereichen darstellen zu können. Die dadurch entstehende Bildschirmteilung kann flexibel hinsichtlich Größe und Positionierung angepasst werden. Eine Software, die das Bild des Kamerasystems sehbehindertengerecht aufbereitet, also beispielsweise die Kontraste verstärkt, Vorder- und Hintergrundfarbe vertauscht oder Falschfarben erzeugt, wird bei solchen Kameralesesystemen, die an einen Computer, Laptop oder Tablet-PC anschließbar sind, vorher auf dem entsprechenden Computersystem installiert. Kameralesesysteme, die direkt mit einem Monitor verbunden werden, verfügen in der Regel über eine Steuereinheit, in die die Software zur Bildaufbereitung bereits integriert ist.

Der Vergrößerungsfaktor kann an den meisten Kameralesesystemen zwischen 1 (Originalgröße) und 60-fach eingestellt werden. Der verwendete Monitor sollte hinsichtlich Größe, Seitenverhältnis, Entspiegelung, Montage auf einem flexiblen Schwenkarm auf die Bedürfnisse des Anwenders und die Funktionsmerkmale des verwendeten Kamerasystems optimal abgestimmt sein.

Kameralesesysteme können aufgrund der beschriebenen Funktionsweise auch als transportable Bildschirmlesegeräte ohne mitgelieferten Monitor und ohne Dokumentenablage beschrieben werden. Tatsächlich gibt es bei der Gerätevielfalt elektronisch vergrößernder Sehhilfen fließende Übergänge zwischen mobilen Bildschirmlesegeräten und Kameralesesystemen.

Im hierarchisch gegliederten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Hilfsmittelverzeichnis) sind Kameralesesysteme als eigenständige Produkt-Untergruppe bzw. Produktart nicht gelistet.

Funktionen

Ein Kameralesesystem verstärkt den Kontrast des Lesegutes elektronisch. Die Art des Kontrastes von Vordergrund und Hintergrund kann entsprechend des individuellen Bedarfs variiert werden. Bei monochromer Darstellung kann zwischen der Originaldarstellung (schwarze Schrift auf weißem Hintergrund) und invertierter Darstellung (weiße Schrift auf schwarzem Hintergrund) umgeschaltet werden. Bei farbiger Anzeige kann die Darstellung des Lesegutes auf Wunsch in Falschfarben erfolgen. Falschfarbendarstellung bedeutet, dass eine farbige Abbildung der Vorlage angezeigt wird, die nicht den Originalfarben entspricht, z. B. blauer Hintergrund mit gelber Schrift. Falschfarbendarstellungen sind vor Allem bei Augenerkrankungen mit verändertem Kontrastempfinden erforderlich. Eine Echtfarbendarstellung wiederum ist bei intakter Farbwahrnehmung notwendig, um Abbildungen, Fotos etc. in Originaldarstellung erfassen zu können. Die Möglichkeiten der Kontrastwahl, der Kontrastverstärkung und der Falschfarbendarstellung sind für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung große Vorteile, die rein optisch vergrößernde Sehhilfen wie klassische Lupen nicht bieten können.

Neben diesen serienmäßig vorhandenen Funktionen unterscheiden sich Kameralesesysteme in folgenden Ausstattungsmerkmalen:

  • Nutzbarkeit als Tafel-Lesegerät: Kameralesesysteme verfügen in der Regel über eine sogenannte Tafel-Lesefunktion, die es ermöglicht entfernte Objekte im Raum, z. B. eine Tafel, eine Flipchart oder Präsentationen zu vergrößern. Hierzu ist entweder die Kameraeinheit selbst schwenkbar und kann so in alle Richtungen gedreht und ausgerichtet werden, oder es ist eine zusätzliche Fernkamera vorhanden. Solche Geräte sind primär für Schule und Studium konzipiert, lassen sich aber auch im beruflichen Kontext vor Allem in Gruppenarbeitssituationen, an häufig wechselnden Arbeitsorten, sowie während Meetings, Tagungen, Fort- und Weiterbildungen nutzen. Sie ermöglichen aber beispielsweise auch die visuelle Kontrolle beim Schminken, indem die Kamera auf das eigene Gesicht ausgerichtet wird, so dass es an einem Monitor in Augenschein genommen werden kann (Spiegel-Funktion).
  • Standard- versus HD-Auflösung der Kamera: Geräte mit einer Kameraeinheit mit Standardauflösung (SD-Auflösung: weniger als 720 Zeilen) sind geeignet für sehbehinderte Menschen, die eine Vergrößerung von 10-fach oder mehr benötigen. Die geringere Auflösung ermöglicht eine schnellere Bildverarbeitung insbesondere in der Bewegung des Lesegutes und minimiert dadurch einen störenden Nachzieheffekt, der bei höherer Auflösung auftreten und das Lesen erschweren würde. Geräte mit einer hochauflösenden Kameraeinheit (High Definition (HD): vertikale Auflösung 720 bzw. 1080 Zeilen) sind geeignet für sehbehinderte Menschen, die eine Vergrößerung von weniger als 10-fach benötigen. Ein Vorteil der hohen Auflösung ist, dass durch die höhere Anzahl der Pixel deutlich mehr Bildinformationen dargestellt werden können und so die Abbildungsqualität (Zeichendarstellung) bei geringen Vergrößerungsstufen deutlich verbessert wird. Zusätzlich entfällt die Notwendigkeit, das Bild an die Auflösung des Ausgabegeräts anzupassen. Die HD-Auflösung ist insbesondere für Menschen mit sehr eingeschränktem Gesichtsfeld wichtig (z. B. beim Vorliegen einer Retinitis pigmentosa (RP), da auch bei kleinen Vergrößerungsstufen (ab 1-fache Vergrößerung) eine sehr gute, kontrastverstärkte Bildqualität erreicht werden kann.
  • Standardausleuchtung versus regelbare Ausleuchtung: Eine Standardbeleuchtung des Lesegutes ist für Menschen mit normalem Kontrastsehen und keiner erhöhten Blendungsempfindlichkeit ausreichend. Eine regelbare, d. h. dimm- oder ganz abschaltbare Ausleuchtung bzw. eine Infrarotausleuchtung des Lesegutes sind für sehbehinderte Menschen mit einer erhöhten Blendempfindlichkeit erforderlich. Durch die Standardausleuchtung des Lesegutes entsteht nämlich eine Lichtreflektion von unten, die bei hoher Lichtempfindlichkeit zur Blendung führen und das Lesen massiv erschweren kann. Durch eine abschaltbare oder dimmbare Ausleuchtung kann die Blendungsproblematik reduziert, durch eine Infrarotbeleuchtung gänzlich vermieden werden. Eine Infrarotausleuchtung erzeugt kein für das Auge sichtbares Licht, ist aber für eine scharfe und kontrastreiche Abbildung des Lesegutes auf dem Bildschirm ausreichend.

Zusatzfunktionen der Software

Die Software eines Kameralesesystems kann folgende Zusatzfunktionen bieten:

  • Einfrierfunktion: Das Live-Bild der Kamera kann zu einem beliebigen Zeitpunkt zu einem Standbild „eingefroren“ werden, um die Bildinhalte ohne einen sich bewegenden Bildausschnitt beliebig lange detailliert betrachten zu können.
  • Mitschnitt-Funktion: Aufgenommene Bildfolgen oder Einzelbilder können als Video bzw. in Bilddateien abgespeichert und archiviert werden.
  • Vorlesefunktion: Bei hochgradiger Sehbehinderung bzw. als spezifische Begleiterscheinung einer Augenerkrankung kann es vorkommen, dass eine sehbehinderte Person ein Kameralesesystem zwar grundsätzlich nutzen kann - jedoch nur zum Lesen kürzerer Texte, weil das Durcharbeiten längerer Dokumente die Augen unvertretbar anstrengt bzw. ermüdet oder zu Kopfschmerzen und/oder Schwindel führt. Für diesen Personenkreis sind Kameralesesysteme mit integrierter Textvorlesefunktion entwickelt worden. Dabei wird ein statisches Bild der Textvorlage von einer im Lesesystem integrierten Texterkennungssoftware (OCR) digital verarbeitet, und der erkannte Text wird über eine Sprachausgabe vorgelesen. Da ein verbliebenes Sehvermögen zur Bedienung dieser Funktion benötigt wird, sind diese Kamerasysteme für blinde Menschen ohne Restsehvermögen nicht geeignet, dürfen also nicht mit Vorlesesystemen für blinde Personen gleichgesetzt werden.
  • Lage-Erkennung (die Kamera erkennt, ob das Lesegut im Hoch- oder Querformat ausgerichtet ist und dreht bei Bedarf die Bildschirmdarstellung - vergleichbar den Gegebenheiten bei einem Smartphone bzw. Tablet),
  • Einblendung von Zeilenmarkierung (Hilfslinien) auf dem verwendeten Ausgabebildschirm,
  • Ausblendung von Bildschirmbereichen,
  • Wechsel zwischen manuellem und automatischem Fokus der Kamera,

Zielgruppen und Einsatzbereiche

  • Sehbehinderte Jugendliche in Schule, Studium und Ausbildung mit hohem Vergrößerungsbedarf, der von einer mobilen optischen Sehhilfe alleine nicht abgedeckt werden kann.
  • berufstätige sehbehinderte Personen während Gruppenarbeitssituationen, an häufig wechselnden Arbeitsorten, bei Meetings, Tagungen, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen,
  • Menschen mit Sehbehinderung, die handwerkliche oder feinmechanische Tätigkeiten bei starker Vergrößerung ausführen müssen, und für die stationäre bzw. transportable Bildschirmlesegeräte zu unflexibel sind,
  • für die elektronische Aktenbearbeitung, bei der einerseits Standard-Dokumente und Eingabemasken über Computerprogramme bereitgestellt werden, andererseits aber auch handschriftliche Papierdokumente wie Quittungen zu bearbeiten sind. Die Quittungen können parallel mit dem Kameralesesystem erfasst und auf einem Monitor mit elektronischer Bildschirmteilung gleichzeitig zur Software-Benutzeroberfläche eingeblendet werden.

Weiterführende Informationen