Hörschädigung
Hörschädigung als mögliche Begleiterkrankung zur Sehbehinderung bzw. Erblindung
Ein sehbehinderter oder blinder Mensch, dessen Hörvermögen nachlässt ist mehrfach eingeschränkt. Die Kommunikation in Gruppen ist erschwert. Wenn es laut ist oder durcheinander geredet wird, ist es ihm fast nicht möglich die Sprechenden zu orten. Folgen davon sind oft Missverständnisse, schnelleres Ermüden, wenig oder keine Beteiligung am Gespräch und Vermeiden der Situation und dadurch schleichende Isolation.
Telefonieren ist meist schwierig; das Sprachverständnis ist mit neueren digitalen Hörgeräten teilweise besser. Häufige Telefonate, besonders mit fremden Stimmen, sind meist nicht durchführbar.
Die Orientierung und Mobilität ist erschwert. Zu einem großen Teil orientiert sich der blinde Mensch über das Hören. Fällt dieser Sinn weg oder ist eingeschränkt, verringert sich auch die Sicherheit in der Orientierung und damit die Selbständigkeit.