Hilfsmittel, diverse
Hilfsmittel
Kamerasystem
Funktion Ein Kamerasystem stellt Schriftstücke (z.B. Briefe, Verträge, Bankauszüge, Anträge, Buchseiten, handschriftliche Notizen etc.) mittels einer Kamera vergrößert auf einem Bildschirm dar. Die Vergrößerungsstufen können nach Bedarf eingestellt werden. Das Schriftstück wird dazu unter die Kamera gelegt. Ein Kreuztisch ist zum Ablegen des Schriftstückes hilfreich, dieser ist bei Bildschirmlesegeräten bereits eingebaut, bei Kameraystemen, bei denen die Kamera separat an einen Bildschirm angeschlossen wird, kann ein Kreuztisch optional verwendet werden.
Auch für handschriftliche Tätigkeiten ist ein Kamerasystem geeignet (Ausfüllen von Anträgen, Notizen, Zeichnungen etc.) sowie für manuelle Detailarbeiten im handwerklichen Bereich (Reparieren, Bastelarbeiten oder im beruflichen Bereich Qualitätssicherung bei Produktherstellung etc.).
Personenkreis Personen mit Sehbehinderung. Das langfristige Arbeiten an einem Kamerasystem im beruflichen Bereich setzt eine gewisse Belastungsfähigkeit der Augen (Beschwerdefreiheit) voraus. Häufig mit Augenerkrankungen einhergehende Belastungsbeschwerden sind Augenbrennen, Augenschmerzen, Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit, die u.a. durch Überbelastung und eingeschränkter Adaptionsfähigkeit hervorgerufen werden können. Ein starker Vergrößerungsbedarf erschwert die Übersicht eines Schriftstückes, da somit nur kleine Ausschnitte zu erkennen sind und sich die starke Bildbewegung oft augenermüdend auswirkt.
Ausführungen Unterscheiden lassen sich kompakte Systeme mit integriertem Monitor, einer fest verbauten Kamera an der Rückseite des Monitors und befestigtem Kreuztisch, das sogenannte Bildschirmlesegerät. Aufgrund der Position der Kamera hinter dem Bildschirm ist der Monitor oft sehr nah, so dass ein Bildschirmlesegerät für Personen besser geeignet ist, die aufgrund einer Myopie eher einen verkürzten Leseabstand benötigen. Der Abstand zwischen Monitor und Kreuztisch ist meist gering, so dass handschriftliches Arbeiten erschwert ist. Ein klassisches Bildschirmlesegerät ist aufgrund der Kompaktheit für mobile Zwecke nicht geeignet, jedoch gibt es Modelle mit kleinerem Bildschirm und schwenkbarer Kamera, die auch für mobile Tätigkeiten (Ausbildung, Präsentationen etc.) einsetzbar sind (z.B. LVI).
Ein flexibles Kamerasystem besteht aus einer Standkamera, die an einen PC-Monitor oder Laptop angeschlossen werden kann. Die Kamera ist oft schwenkbar und somit als Fernkamera einsetzbar (für Präsentationen, Ausbildung). Optional ist das System mit einem Kreuztisch zu kombinieren. Vorteil ist die Mobilität und Handlichkeit. Ein Kamerasystem eignet sich auch gut für handschriftliche Tätigkeiten. Der Monitor kann beliebig positioniert und ausgetauscht werden. Nachteil bei manchen leichtgewichtigen Kameramodellen ist eine erhöhte Empfindlichkeit der Bildstabilität.
Einstellungen/Funktionen
- Vergrößerung (unterschiedlicher Vergrößerungsbereich und Feineinstellung)
- Autofokus (automatische Scharfeinstellung)
- Farbeinstellungen/ Invertierungen bewirken eine Kontrastverstärkung
- Helligkeitseinstellung: Dimmfunktion bei Blendempfindlickeit
- Linieneinblendung und Maskeneinstellung (Zeilen oder Spaltenabdeckung) zur besseren
Fokussierung (horizontal und vertikal möglich)
- Sprachausgabe: Vorlesen eingescannter Schriftstücke (Anbieter z.B. Optelec), keine Handschriften!
- Verbindung zum PC: Kamerabild am PC-Bildschirm einblenden oder einscannen, Arbeiten in Vollbild oder mit Bildschirmteilung möglich
- Kreuztisch bei Übertragung von Schriftstücken sinnvoll, da die Zeile besser gehalten werden kann
Auswahlkriterien
- Leichte Bedienbarkeit, gute Erkennbarkeit der Bedienelemente
- ergonomische Kriterien
- Bessere Eignung von flexiblen Kamerasystemen für handschriftliche oder handwerkliche Tätigkeiten
- Kriterien wie notwendige Transportabilität, Schreibtischgröße, Notwendigkeit eines festen oder mobilen Arbeitsplatzes, weitere vorzunehmende Tätigkeiten
- Bildschirmgröße
- Lichtbedarf der Kamera (Blendempfindlichkeit)
Möglichkeiten der Kostenübernahme
- Als privat genutztes Hilfsmittel: Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse
Es gibt jedoch eine breite Preisspanne von Standardgeräten mit Grundfunktionen bis hin zu Geräten mit mehr Funktionalität. Übernahme der Kosten ggf. bis zu einem bestimmten Festbetrag, die Zuzahlung für ein gewünschtes Modell ist möglich. Bewilligungsgrundlage: Sehschärfe unter 10% oder bei Gesichtsfeldausfällen
- Als beruflich benötigtes Hilfsmittel: Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Kostenträger (BA, DRV, BG)
Aktuelles Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes als Begründungsgrundlage (Arbeitsplatzanalyse).