Kraftfahrzeughilfen

gehört zu den Leistungen für schwerbehinderte Menschen
Sie werden im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt, wenn der behinderte Mensch seinen Arbeits- oder Ausbildungsort nicht ohne ein Kraftfahrzeug (Kfz) erreichen kann bzw. die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.

Was wird gefördert?

  • Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kfz)

Höhe?

  • ist einkommensabhängig (bis zur Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis 9.500Euro, es sei denn ein höherer Zuschuss ist wegen Art und Schwere der Behinderung erforderlich
  • können sowohl die Beschaffung eines Kfz als auch dessen behinderungsbedingte Zusatzausstattung

Zuständigkeit/Rechtsgrundlage

Rehaträger § 49 Abs.8 Nr.1 SGB IX, Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) Integrationsamt § 185 Abs.3 Nr. 1b SGB IX i.V.m. § 20 SchwbAV i.V.m. KfzHV