Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

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Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

gehören zu den Leistungen an den Arbeitgeber und werden z.B. gezahlt, wenn Arbeitgeber ein BEM einführen.

Höhe

  • richtet sich nach dem Einzelfall

Zuständigkeit/Rechtsgrundlage

weiterführende Informationen

Auf der Internetseite der Integrationsämter steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:

ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
c/o LVR-Integrationsamt
50663 Köln