Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
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Inhaltsverzeichnis
Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
gehören zu den Leistungen an den Arbeitgeber und werden z.B. gezahlt, wenn Arbeitgeber ein BEM einführen.
Höhe
- richtet sich nach dem Einzelfall
Zuständigkeit/Rechtsgrundlage
- Rehaträger, Integrationsamt § 167 Abs.3 SGB IX, § 185 Abs. 3 Nr. 2d SGB IX i.V.m. § 26c SchwbAV
weiterführende Informationen
Auf der Internetseite der Integrationsämter steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:
ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
c/o LVR-Integrationsamt
50663 Köln