Arbeitsmarktberatung
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gehört zu den Leistungen an den Arbeitgeber
Leistungen
Arbeitsmarktberatung soll dazu beitragen, die Arbeitgeber bei der Besetzung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Dazu gehören Rat und Auskünfte z.B. zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit oder auch zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung.
Zuständigkeit/Rechtsgrundlage
Agentur für Arbeit § 34 SGB III SGB-II-Träger § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 34 SGB III
weiterführende Informationen
Auf der Internetseite der Integrationsämter steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:
Broschüre ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
c/o LVR-Integrationsamt
50663 Köln