Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen

Abhängigkeitserkrankungen als mögliche Begleiterkrankungen zur Sehbehinderung bzw. Erblindung

Sucht- bzw. Abhängigkeitserkrankungen gehören zu den häufigsten Krankheiten überhaupt und können als Folge einer Sehbehinderung auftreten.


Man unterscheidet stoffgebundene Süchte (z.B. Alkoholsucht, Drogensucht, Medikamentensucht) und nicht-stoffgebundene Süchte (Spielsucht, Computersucht, Arbeitssucht, Sammelsucht usw.).


Eine Abhängigkeit entwickelt sich in folgenden, fließend ineinander übergehenden Schritten:

Gewohnheit --> Gewöhnung --> Missbrauch --> Abhängigkeit/Sucht

  • Gewohnheit

(Wunsch nach Einnahme, z.B. zur Entspannung und Erleichterung, bei Sorgen, Schlaflosigkeit oder Beschwerden, um Kontakt zu finden; Gewohnheits- und Genusstrinken; Trinksitten)

  • Gewöhnung (erste Toleranzsteigerung)
  • Missbrauch (krankhaftes Trinkverhalten, soziale und/oder berufliche Probleme)
  • Sucht (psychische und körperliche Abhängigkeit, Kontrollverlust).


Laut ICD 10 (internationale Klassifikation psychischer Störungen) müssen mindestens drei der folgenden Kriterien während des letzten Jahres gemeinsam erfüllt gewesen sein, wenn bei einer betroffenen Person ein Abhängigkeitssyndrom diagnostiziert werden soll:

  • Starker Wunsch und/oder unüberwindbares Verlangen, die Substanz zu konsumieren
  • Verminderte Kontrollfähigkeit bzgl. des Beginns, der Beendigung und der Menge des Suchtmittelkonsums
  • körperliche Entzugssymptome bei Beendigung oder Reduktion des Konsums
  • Toleranzsteigerung: Betroffene benötigen immer größerer Mengen, damit die gewünschte Wirkung eintritt
  • fortschreitende Vernachlässigung anderer Verpflichtungen, Aktivitäten oder Interessen (das Verlangen nach dem Suchtstoff wird zum Lebensmittelpunkt)
  • anhaltender Gebrauch der Substanz trotz besseren Wissens und trotz eintretender schädlicher Folgen (körperlicher, psychischer oder sozialer Art).


Therapie:

  • Primär: Vermeidung durch Aufklärung
  • Sekundär: Diagnose und Behandlung (stationäre Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlung)
  • Tertiär: Nachsorge (Rückfallprophylaxe, Suchtambulanzen, Selbsthilfegruppen)