Berufsberatung
Angehörige und sogar die blinden bzw. sehbehinderten Betroffenen selbst haben oft nur unvollständige Informationen über die beruflichen Möglichkeiten von Menschen mit eingeschränktem oder fehlendem Sehvermögen. Darum ist die Berufsberatung ein wesentlicher Baustein im Instrumentarium der beruflichen Integration von Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit.
Für Berufseinsteiger werden vor Allem folgende Fragen geklärt:
- Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es?
- Wie und wo lässt sich in Erfahrung bringen, welche assistive Technologien existieren, die das Ausüben einer Tätigkeit erleichtern oder gar erst möglich machen (Hilfsmittelberatung)?
- Wo werden die benötigten technischen Arbeitshilfen und eine evtl. erforderliche Arbeitsplatzassistenz beantragt?
- Wer schult im Gebrauch der technischen Arbeitshilfen (Hilfsmittelschulung)?
- Gibt es berufsbegleitende Unterstützung?
Für Personen, die während der Berufsausübung einen Sehverlust erfahren, kommen folgende Fragen hinzu:
- Kann ein bestehendes Arbeitsverhältnis erhalten werden, nachdem eine massive Sehverschlechterung oder eine Erblindung eingetreten ist?
- Welche Bildungsträger sind für eine eventuell anstehende Umschulung oder berufliche Rehabilitation zuständig?
- Wer zahlt die erforderlichen Umschulungs- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen?
- Wie ist es um die Eingliederungschancen in welcher Region bestellt?
(Langzeit)arbeitslose sehbehinderte und blinde Menschen benötigen zusätzlich Information zu den Fragen:
- Sind meine Materialien und Strategien für die Jobsuche, meine Selbstpräsentationstechniken und meine beruflichen Kenntnisse noch aktuell?
- Gibt es diesbezüglich spezifische Unterstützung bei der Jobsuche und beim beruflichen Wiedereinstieg?
- Gibt es Anbieter für Berufliche Weiterbildung, die auf meine Blindheit / Sehbehinderung zugeschnittene Kurse anbieten?
Durchgeführt werden Berufsberatungen von folgenden Institutionen:
- beruflichen Leistungsträgern (Arbeitsagenturen etc.),
- Berufsbildungswerken,
- Berufsförderungswerken,
- Einrichtungen der Blinden- und Sehbehindertenbildung, die als vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX anerkannt sind sowie
- der Organisationen der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe.
Kontaktmöglichkeiten zu all diesen Anbietern sind im Verzeichnis der Anbieter von Berufsberatung gelistet.