Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): Unterschied zwischen den Versionen

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Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt von Behinderung betroffene Menschen, Angehörige und Freunde  in Fragen zum Thema Teilhabe. Zum Beispiel in Fragen zur Assistenz, der Rehabilitation, zu [[Kategorie:Hilfsmittel|Hilfsmitteln]] oder zum Teilhabeplan. Die EUTB wurde mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt, um die Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck oder dem Wunsch nach einem Persönlichen Budget zu stärken. Sie wird niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten. Peer Counseling, Beratung durch selbst betroffene behinderte Menschen, Experten in eigener Sache, ist ein wesentliches Arbeitsprinzip der EUTB und besonders geeignet, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern. EUTB Beratungsstellen sind bundesweit in allen Kreisen und Städten breit verteilt und zum Teil auch fachlich spezialisiert. Sie werden von einer zentralen Fachstelle unterstützt.  
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Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt von Behinderung betroffene Menschen, Angehörige und Freunde  in Fragen zum Thema Teilhabe. Zum Beispiel in Fragen zur Assistenz, der Rehabilitation, zu [[Hilfsmitteln]] oder zum Teilhabeplan. Die EUTB wurde mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt, um die Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck oder dem Wunsch nach einem Persönlichen Budget zu stärken. Sie wird niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten. Peer Counseling, Beratung durch selbst betroffene behinderte Menschen, Experten in eigener Sache, ist ein wesentliches Arbeitsprinzip der EUTB und besonders geeignet, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern. EUTB Beratungsstellen sind bundesweit in allen Kreisen und Städten breit verteilt und zum Teil auch fachlich spezialisiert. Sie werden von einer zentralen Fachstelle unterstützt.  
  
 
Interessierte können sich kostenfrei und unverbindlich an die Beratungsstelle ihrer Wahl wenden: [https://www.teilhabeberatung.de/ www.teilhabeberatung.de]
 
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Version vom 17. September 2019, 13:36 Uhr

Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt von Behinderung betroffene Menschen, Angehörige und Freunde in Fragen zum Thema Teilhabe. Zum Beispiel in Fragen zur Assistenz, der Rehabilitation, zu Hilfsmitteln oder zum Teilhabeplan. Die EUTB wurde mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt, um die Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck oder dem Wunsch nach einem Persönlichen Budget zu stärken. Sie wird niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten. Peer Counseling, Beratung durch selbst betroffene behinderte Menschen, Experten in eigener Sache, ist ein wesentliches Arbeitsprinzip der EUTB und besonders geeignet, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern. EUTB Beratungsstellen sind bundesweit in allen Kreisen und Städten breit verteilt und zum Teil auch fachlich spezialisiert. Sie werden von einer zentralen Fachstelle unterstützt.

Interessierte können sich kostenfrei und unverbindlich an die Beratungsstelle ihrer Wahl wenden: www.teilhabeberatung.de