Kraftfahrzeughilfen: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 13: Zeile 13:
 
*können sowohl die Beschaffung eines Kfz als auch dessen behinderungsbedingte Zusatzausstattung  
 
*können sowohl die Beschaffung eines Kfz als auch dessen behinderungsbedingte Zusatzausstattung  
 
==='''Zuständigkeit/Rechtsgrundlage'''===
 
==='''Zuständigkeit/Rechtsgrundlage'''===
Rehaträger § 49 Abs.8 Nr.1 SGB IX, Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)<br>
+
Rehaträger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html § 49 Abs.8 Nr.1 SGB IX], [https://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/ Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)]<br>
  
Integrationsamt § 185 Abs.3 Nr. 1b SGB IX i.V.m. § 20 SchwbAV i.V.m. KfzHV
+
Integrationsamt [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html § 185 Abs.3 Nr. 1b SGB IX] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__20.html § 20 SchwbAV] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/ KfzHV]
  
 
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]
 
[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]

Version vom 26. Juni 2019, 12:49 Uhr

gehört zu den Leistungen für schwerbehinderte Menschen

Wann?

Sie werden im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt, wenn der behinderte Mensch seinen Arbeits- oder Ausbildungsort nicht ohne ein Kraftfahrzeug (Kfz) erreichen kann bzw. die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.

Was wird gefördert?

  • Beschaffung eines Kraftfahrzeuges (Kfz)
  • Behinderungsbedingte Zusatzausstattung
  • Fahrerlaubnis
  • Leistungen in Härtefällen, z.B. Kosten für Beförderungsdienste

Höhe?

  • ist einkommensabhängig (bis zur Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis 9.500Euro, es sei denn ein höherer Zuschuss ist wegen Art und Schwere der Behinderung erforderlich
  • können sowohl die Beschaffung eines Kfz als auch dessen behinderungsbedingte Zusatzausstattung

Zuständigkeit/Rechtsgrundlage

Rehaträger § 49 Abs.8 Nr.1 SGB IX, Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)

Integrationsamt § 185 Abs.3 Nr. 1b SGB IX i.V.m. § 20 SchwbAV i.V.m. KfzHV