Die ersten Schritte ...: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein zentrales Kriterium hinsichtlich der Beratung der Betroffenen ist die Fähigkeit, den Alltag bewältigen zu können. Gerade bei Betroffenen, die erst kürzlich unter einer Sehbeeinträchtigung leiden oder erblindet sind, werden alltägliche Dinge (Einkaufen, Haushalt, …) zu Herausforderungen oder Hindernissen, welche die Grundlage der Erwerbsfähigkeit bilden und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehören. | Ein zentrales Kriterium hinsichtlich der Beratung der Betroffenen ist die Fähigkeit, den Alltag bewältigen zu können. Gerade bei Betroffenen, die erst kürzlich unter einer Sehbeeinträchtigung leiden oder erblindet sind, werden alltägliche Dinge (Einkaufen, Haushalt, …) zu Herausforderungen oder Hindernissen, welche die Grundlage der Erwerbsfähigkeit bilden und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehören. | ||
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Die Wege zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen sind notwendig zur Bewältigung des Alltags. Je nach Grad der Sehbehinderung sind Fähigkeiten, wie der Umgang mit dem Blindenstock, Orientierungspunkte, taktile Pläne und die Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel sehr wichtig und erfordern ein intensives Training, zu dem auch die Orientierung am Arbeitsplatz gehört. | Die Wege zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen sind notwendig zur Bewältigung des Alltags. Je nach Grad der Sehbehinderung sind Fähigkeiten, wie der Umgang mit dem Blindenstock, Orientierungspunkte, taktile Pläne und die Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel sehr wichtig und erfordern ein intensives Training, zu dem auch die Orientierung am Arbeitsplatz gehört. | ||
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„In vielen Fällen ist auch erforderlich, Menschen mit Behinderungen durch eine gezielte Vorförderung auf die geplante Bildungsmaßnahme vorzubereiten.“ (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, BMAS 2018, S. 104). Dies kann bei Betroffenen hilfreich sein, die hinsichtlich ihres Berufswunsches noch nicht ganz gefestigt sind, Grundlagenkenntnisse wieder auffrischen müssen (z.B. Umschüler) nach einer längeren Arbeitslosigkeit, um eine Tagesstruktur wieder aufzubauen und das Lernen wieder zu erlernen oder um die notwendige Routine und Arbeitstempo im Umgang mit den Hilfsmitteln zu erhalten. | „In vielen Fällen ist auch erforderlich, Menschen mit Behinderungen durch eine gezielte Vorförderung auf die geplante Bildungsmaßnahme vorzubereiten.“ (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, BMAS 2018, S. 104). Dies kann bei Betroffenen hilfreich sein, die hinsichtlich ihres Berufswunsches noch nicht ganz gefestigt sind, Grundlagenkenntnisse wieder auffrischen müssen (z.B. Umschüler) nach einer längeren Arbeitslosigkeit, um eine Tagesstruktur wieder aufzubauen und das Lernen wieder zu erlernen oder um die notwendige Routine und Arbeitstempo im Umgang mit den Hilfsmitteln zu erhalten. |
Version vom 25. Juni 2019, 14:38 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Schritt 1: Sehbehinderung/Blindheit
Liegen eine diagnostizierte Augenerkrankung, Schwerbehindertenausweis und Grad der Behinderung vor? Das Wissen um eine Augenerkrankung ermöglicht eine Prognose zum Verlauf der Krankheit: Degenerativer Krankheitsprozess, weitere Verschlechterung.
Verdacht auf eine Sehbehinderung
Die Sehschärfe verändert sich häufig sukzessiv. Für die Betroffenen erscheint diese Veränderung häufig „normal und alltäglich“ und sie selbst erkennen nicht, dass eine Sehbehinderung vorliegt. Um diese Beeinträchtigung zu kompensieren, werden erfahrungsgemäß behelfsmäßige Hilfsmittel (z.B. Leselupen, Lesehilfen, …) angewandt, welche zu Überanstrengung der Augen und Kopfschmerzen führen können. Teilweise liegen Augenuntersuchungen bei den Betroffenen sehr lange zurück, so dass eventuelle Verschlechterungen nicht erkannt worden sind.
Empfehlung: Orthoptische Untersuchung
Status der Behinderungsbewältigung
Weitere Gründe sind Verdrängung, Scham und die Angst, keine Arbeitsstelle zu finden. Diese können dazu führen, dass über eine Behinderung nicht offen gesprochen wird. Eventuelle Folgen: Verweigerung der Hilfsmittel, Nichtbeachtung der Kennzeichnungspflicht, Selbst- und Fremdgefährdung (z.B. Autofahren), psychische Auffälligkeiten, depressive Verstimmungen.
Empfehlung: Psychologische und pädagogische Unterstützung in Einzel- und Gruppensettings.
Schritt 2: Alltagsbewältigung
Selbstständigkeit
Ein zentrales Kriterium hinsichtlich der Beratung der Betroffenen ist die Fähigkeit, den Alltag bewältigen zu können. Gerade bei Betroffenen, die erst kürzlich unter einer Sehbeeinträchtigung leiden oder erblindet sind, werden alltägliche Dinge (Einkaufen, Haushalt, …) zu Herausforderungen oder Hindernissen, welche die Grundlage der Erwerbsfähigkeit bilden und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehören.
Mobilität
Die Wege zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen sind notwendig zur Bewältigung des Alltags. Je nach Grad der Sehbehinderung sind Fähigkeiten, wie der Umgang mit dem Blindenstock, Orientierungspunkte, taktile Pläne und die Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel sehr wichtig und erfordern ein intensives Training, zu dem auch die Orientierung am Arbeitsplatz gehört.
Empfehlung: Je nach Grad der Förderbedarfe: Wohnunterbringung mit Sozialpädagogischer Unterstützung sowie Mobilitätstraining, Training in lebenspraktischen Fertigkeiten/Alltagstechniken, Hilfsmittelberatung- und Mobilitätscheck. Bei einer kürzlich eingetretenen Erblindung oder starken Sehverschlechterung kann eine blindentechnische Grundausbildung/Qualifizierung notwendig sein.
Notwendigkeit einer Blindenspezifische Grundqualifizierung/Ausbildung (BTG)?
Die BTG dient zum Erlernen von Hilfsmitteln, beispielsweise Blindenschrift, Bedienung eines Computers ohne Maus, etc. Wichtig hierbei ist die Wiedereingliederung in den Beruf. Dies bedeutet Klärung, welche Tätigkeiten mit welchen Hilfsmitteln noch ausgeführt werden können und, ob Hilfsmittel auf den Arbeitsplatz integrierbar und eine Koordination potentieller Anpassungen der Hilfsmittelsoftware und Nachschulungen nötig sind. Die Schulung von Arbeitgeber und Kollegen hinsichtlich der Sehbehinderung kann zur Arbeitsplatzerhaltung beitragen.
Schritt 3: Hilfsmittel
Wichtige Fragen: Kennt die/der Betroffene Hilfsmittel? Hatte sie/er bereits eine Hilfsmittelberatung? Wie alt sind diese Hilfsmittel? Näheres hierzu unter dem Punkt Hilfsmittel.
Empfehlung: Hilfsmittelberatung und -anpassung
Schritt 4: Berufliche Situation
Ist der Arbeitsplatz oder die Ausbildung durch die Sehbehinderung gefährdet? Die/der Betroffene hat einen Arbeitsplatz. Sie/er ist jedoch im Moment durch einen Unfall, eine Erkrankung oder eine Verschlechterung der Sehfähigkeit nicht in der Lage, die anfallenden Tätigkeiten zu bewältigen. Es bedarf gegebenenfalls einer Klärung, ob eine Wiedereingliederung in den Betrieb möglich ist.
Empfehlung: Blindenspezifische Grundqualifizierung/Ausbildung (BTG), Assessment
Ist der Betroffene auf der Suche nach einem Arbeitsplatz?
Hier ist es wichtig, die Gründe für die Arbeitslosigkeit zu erfassen.
Mangelnde Hilfsmittelkompetenz? Mobilitätseinschränkung? Berufsorientierung? Soziale Schwierigkeiten durch die Sehbehinderung? Veraltete fachliche Kenntnisse?
Empfehlung: Jobcoaching, Qualifizierungsmaßnahmen, BTG, Assessment, Arbeitserprobung
Berufsorientierungsphase (Ausbildung/Umschulung)?
Ist für die/den Betroffene/n beruflich eine (Neu-)Orientierung nötig, kann ein Erstgespräch in einem Berufsförderungswerk, die meist kostenlos sind, hilfreich sein. Zur Situationsklärung und als Grundlage für das Erstellen eines Qualifizierungsplanes kann die Möglichkeit der Arbeitserprobung/Assessment genutzt werden.
Empfehlung: Assessments/Arbeitserprobung und ggf. Vorförderung.
Assessment
Ein Assessment gibt unter anderem Auskunft über folgende Inhalte:
• Orthoptische Abklärung • Ermittlung des Hilfsmittelbedarfs und Sehhilfenerprobung • bei Bedarf medizinische Untersuchung • Abklärung individueller Interessen und Neigungen • Gespräch über den bisherigen beruflichen Werdegang • Vorstellung verschiedener möglicher Berufsfelder • Überprüfung vorhandener Kompetenzen und Fähigkeiten • Feststellung der EDV-Kenntnisse • Fach- bzw. Arbeitserprobung in einem oder mehreren Berufsfeldern • Überprüfung taktiler Fähigkeiten • Handlungsempfehlung
Vorförderung
„In vielen Fällen ist auch erforderlich, Menschen mit Behinderungen durch eine gezielte Vorförderung auf die geplante Bildungsmaßnahme vorzubereiten.“ (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, BMAS 2018, S. 104). Dies kann bei Betroffenen hilfreich sein, die hinsichtlich ihres Berufswunsches noch nicht ganz gefestigt sind, Grundlagenkenntnisse wieder auffrischen müssen (z.B. Umschüler) nach einer längeren Arbeitslosigkeit, um eine Tagesstruktur wieder aufzubauen und das Lernen wieder zu erlernen oder um die notwendige Routine und Arbeitstempo im Umgang mit den Hilfsmitteln zu erhalten.
Schritt 5: Beginn einer Ausbildung, Umschulung oder Unterstützung durch Qualifizierungsmaßnahmen
Ein Beispiel hierfür ist das Projekt AKTILA, siehe Idealverlauf der beruflichen Integration