Probebeschäftigung: Unterschied zwischen den Versionen

(Probebeschäftigung)
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Die Probebeschäftigung gehört zu den Leistungen an Arbeitgeber. Sie soll schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen den Einstieg in das Berufsleben erleichtern mit dem Ziel einer vollständigen und dauerhaften Teilhabe am Arbeitsleben. Die Probebeschäftigung dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Die Probeschäftigung gehört zu den '''Leistungen an den Arbeitgeber'''.
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Die Probebeschäftigung gehört zu den [[Leistungen an Arbeitgeber]]. Sie soll schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen den Einstieg in das Berufsleben erleichtern mit dem Ziel einer vollständigen und dauerhaften Teilhabe am Arbeitsleben. Die Probebeschäftigung dient dem gegenseitigen Kennenlernen.
  
 
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Version vom 8. Januar 2020, 14:05 Uhr

Die Probebeschäftigung gehört zu den Leistungen an Arbeitgeber. Sie soll schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen den Einstieg in das Berufsleben erleichtern mit dem Ziel einer vollständigen und dauerhaften Teilhabe am Arbeitsleben. Die Probebeschäftigung dient dem gegenseitigen Kennenlernen.

Dauer

  • bis zu 3 Monate

Förderhöhe

  • 100 Prozent der anfallenden Lohnkosten einschließlich der Lohnnebenkosten

Zuständigkeit/Rechtsgrundlage

Was ist zu beachten?

Das Probearbeitsverhältnis kann beiderseits ohne Angabe von Gründen beendet werden.

weiterführende Informationen

Auf der Internetseite der Integrationsämter steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:

Broschüre ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
c/o LVR-Integrationsamt
50663 Köln