Berufsbezogene Sehhilfenerprobung: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 32: | Zeile 32: | ||
- [[Visuelle und allgemeine Belastungserprobung]]<br> | - [[Visuelle und allgemeine Belastungserprobung]]<br> | ||
- Analyse der Arbeitsplatzanforderungen<br> | - Analyse der Arbeitsplatzanforderungen<br> | ||
− | - [[Sehhilfenberatung]] (inkl. optischer Sehhilfen und Licht)<br> | + | - [[Sehhilfenberatung und -erprobung]] (inkl. optischer Sehhilfen und Licht)<br> |
- Hilfsmittelerprobung<br> | - Hilfsmittelerprobung<br> | ||
- Hilfsmittelberatung und Technikeinweisung<br> | - Hilfsmittelberatung und Technikeinweisung<br> |
Version vom 2. Februar 2020, 21:18 Uhr
Im Rahmen von RehaAssessment bieten die auf Blindheit und Sehbehinderung spezialisierten Berufsförderungswerke
die Maßnahme Berufsbezogene Sehhilfenerprobung mit folgender Fragestellung, Zielsetzung und nachstehenden Inhalten an:
Berufsbezogene Sehhilfenerprobung
Klärung des individuellen Hilfsmittelbedarfs und der Belastbarkeit des Sehvermögens
Fragestellung:
Welcher Hilfsmittel- und ggf. Schulungsbedarf ergibt sich im Hinblick auf die Erhaltung eines vorhandenen Arbeitsplatzes bzw. eines bestehenden Arbeitsverhältnisses?
Zielgruppe:
Antragsteller auf Leistungen zur Teilhabe, insbesondere Menschen in bestehenden Arbeitsverhältnissen
- mit Sehproblemen am Arbeitsplatz
- mit fortschreitenden Augenerkrankungen
- mit individuellem Hilfsmittelbedarf
Zielsetzung:
Klärung des individuellen Hilfsmittelbedarfes und der Belastbarkeit des Sehvermögens.
Dauer:
je nach Fragestellung und Auftrag: 3 - 5 Tage
Inhalte:
- Diagnostisches Gespräch
- Arbeitsophtalmologische Untersuchung
- Augenfachärztliche Begutachtung
- Visuelle und allgemeine Belastungserprobung
- Analyse der Arbeitsplatzanforderungen
- Sehhilfenberatung und -erprobung (inkl. optischer Sehhilfen und Licht)
- Hilfsmittelerprobung
- Hilfsmittelberatung und Technikeinweisung
- Arbeitgeberkontakt (nach Absprache)
- Brailleschrift-Erprobung (im Einzelfall)
- Probestellungen Arbeitsplatz
- Gutachten mit konkretem Hilfsmittelbedarf