Abklärung der beruflichen Eignung: Unterschied zwischen den Versionen

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- Visuelle und allgemeine Belastungserprobung<br>
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- Mobilitätsförderung<br>
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- Berufspraktische Arbeitsproben/ Facherprobungen<br>
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- Berufskundliche Informationen/ Beratung<br>
 
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- Erfolgsprognosen/ Gutachten<br>
 
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Version vom 6. August 2019, 12:40 Uhr

Im Rahmen von RehaAssessment bieten die auf Blindheit und Sehbehinderung spezialisierten Berufsförderungswerke die Maßnahme Abklärung der beruflichen Eignung mit folgender Fragestellung, Zielsetzung und nachstehenden Inhalten an:

Abklärung der beruflichen Eignung (ADBE)
Umfassende Abklärung der individuellen Chancen und Wege zur beruflichen Integration


Fragestellung:
Welche beruflichen Alternativen ergeben sich unter Berücksichtigung der bisherigen Erwerbsbiographie, der Seheinschränkung sowie der Eignung und Neigung?

Zielgruppe:
Behinderte Menschen, die sich im Beratungsprozess bei einem Rehabilitations-/ Bedarfsträger befinden, insbesondere Menschen
- mit Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung bis hin zur Blindheit
- mit fortschreitenden Augenerkrankungen
- die ihre erlernte oder zuletzt ausgeübte Tätigkeit wegen der Seheinschränkung nicht mehr ausüben können

Zielsetzung:
Abklärung der beruflichen Eignung und Neigung sowie die Entwicklung einer individuellen integrationsorientierten beruflichen Perspektive

Dauer:
- umfassende Abklärung (Standard): 12 Tage
- Abklärung für einen konkreten Beruf bzw. ein Berufsbild: 5 Tage
- für Teilnehmer mit psychischer Erkrankung: 4 Wochen

Inhalte:
- Diagnostisches Gespräch
- Berufliche Information und Beratung
- Augenfachärztliche Begutachtung
- Arbeitsmedizinische Diagnostik
- Arbeitspsychologische Diagnostik
- Sehhilfenerprobung und -Beratung (inkl. optischer Sehhilfen)
- Visuelle und allgemeine Belastungserprobung
- Mobilitätsförderung
- Berufspraktische Arbeitsproben/ Facherprobungen
- Berufskundliche Informationen/ Beratung
- Erfolgsprognosen/ Gutachten
- Arbeitsophtalmologische Untersuchung