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Brailledrucker (auch Punktschriftdrucker genannt) stanzen die Blindenpunktschrift auf spezielles Braillepapier, welches bedingt durch seine Dicke und Stabilität eine im Vergleich zu herkömmlichem Druckerpapier langlebige Lesemöglichkeit der Punktschriftinhalte gewährleistet. | Brailledrucker (auch Punktschriftdrucker genannt) stanzen die Blindenpunktschrift auf spezielles Braillepapier, welches bedingt durch seine Dicke und Stabilität eine im Vergleich zu herkömmlichem Druckerpapier langlebige Lesemöglichkeit der Punktschriftinhalte gewährleistet. | ||
− | Die am PC in Schwarzschrift erstellten Textdateien können in tast- und fühlbare Punktschriftzeichen gedruckt werden und ermöglichen | + | Die am PC in Schwarzschrift erstellten Textdateien können in tast- und fühlbare Punktschriftzeichen gedruckt werden und ermöglichen sehbehinderten Menschen, die die Brailleschrift beherrschen, das Lesen der gedruckten Informationen bzw. Texte. |
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Der Brailledrucker als Computer-Ausgabegerät kann wie herkömmliche Drucker über den PC angeschlossen und gesteuert werden. | Der Brailledrucker als Computer-Ausgabegerät kann wie herkömmliche Drucker über den PC angeschlossen und gesteuert werden. | ||
− | + | Preis- und Qualitätsklassen der Brailledrucker variieren aufgrund verschiedener Komponenten wie Druckoption (einseitig, beidseitig, Einzelblatt-, Endlosdruck), Sprachausgabe- und Bedienoption, Größe, Druckgeschwindigkeit, Schalldämmung aber auch hinsichtlich verschiedener Einsatzmöglichkeiten (Transportabilität, privater Einsatz oder stationär am Arbeitsplatz). | |
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− | + | Die Kosten der Brailledrucker für den privaten Gebrauch werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. | |
+ | Für die Verwendung in Schule und Ausbildung können ggf. Sozialhilfeträger Kosten übernehmen. | ||
+ | Die Finanzierung notwendiger Hilfsmittel im Rahmen der Arbeitsplatzausstattung übernimmt bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. §49 SGB IX der jeweilige Rehabilitationsträger (Kostenträger), bei begleitender Hilfe im Arbeitsleben gem. §185 SGB IX in der Regel das Integrationsamt. | ||
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Version vom 25. April 2019, 13:46 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Hilfsmittel: Lesegeräte
Kamerasystem
Funktion
Ein Kamerasystem stellt Schriftstücke (z.B. Briefe, Verträge, Bankauszüge, Anträge, Buchseiten, handschriftliche Notizen etc.) mittels einer Kamera vergrößert auf einem Bildschirm dar. Die Vergrößerungsstufen können nach Bedarf eingestellt werden. Das Schriftstück wird dazu unter die Kamera gelegt. Ein Kreuztisch ist zum Ablegen des Schriftstückes hilfreich, dieser ist bei Bildschirmlesegeräten bereits eingebaut, bei Kameraystemen, bei denen die Kamera separat an einen Bildschirm angeschlossen wird, kann ein Kreuztisch optional verwendet werden.
Auch für handschriftliche Tätigkeiten ist ein Kamerasystem geeignet (Ausfüllen von Anträgen, Notizen, Zeichnungen etc.) sowie für manuelle Detailarbeiten im handwerklichen Bereich (Reparieren, Bastelarbeiten oder im beruflichen Bereich Qualitätssicherung bei Produktherstellung etc.).
Personenkreis
Personen mit Sehbehinderung. Das langfristige Arbeiten an einem Kamerasystem im beruflichen Bereich setzt eine gewisse Belastungsfähigkeit der Augen (Beschwerdefreiheit) voraus. Häufig mit Augenerkrankungen einhergehende Belastungsbeschwerden sind Augenbrennen, Augenschmerzen, Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit, die u.a. durch Überbelastung und eingeschränkter Adaptionsfähigkeit hervorgerufen werden können. Ein starker Vergrößerungsbedarf erschwert die Übersicht eines Schriftstückes, da somit nur kleine Ausschnitte zu erkennen sind und sich die starke Bildbewegung oft augenermüdend auswirkt.
Ausführungen
Unterscheiden lassen sich kompakte Systeme mit integriertem Monitor, einer fest verbauten Kamera an der Rückseite des Monitors und befestigtem Kreuztisch, das sogenannte Bildschirmlesegerät. Aufgrund der Position der Kamera hinter dem Bildschirm ist der Monitor oft sehr nah, so dass ein Bildschirmlesegerät für Personen besser geeignet ist, die aufgrund einer Myopie eher einen verkürzten Leseabstand benötigen. Der Abstand zwischen Monitor und Kreuztisch ist meist gering, so dass handschriftliches Arbeiten erschwert ist. Ein klassisches Bildschirmlesegerät ist aufgrund der Kompaktheit für mobile Zwecke nicht geeignet, jedoch gibt es Modelle mit kleinerem Bildschirm und schwenkbarer Kamera, die auch für mobile Tätigkeiten (Ausbildung, Präsentationen etc.) einsetzbar sind (z.B. LVI).
Ein flexibles Kamerasystem besteht aus einer Standkamera, die an einen PC-Monitor oder Laptop angeschlossen werden kann. Die Kamera ist oft schwenkbar und somit als Fernkamera einsetzbar (für Präsentationen, Ausbildung). Optional ist das System mit einem Kreuztisch zu kombinieren. Vorteil ist die Mobilität und Handlichkeit. Ein Kamerasystem eignet sich auch gut für handschriftliche Tätigkeiten. Der Monitor kann beliebig positioniert und ausgetauscht werden. Nachteil bei manchen leichtgewichtigen Kameramodellen ist eine erhöhte Empfindlichkeit der Bildstabilität.
Einstellungen/Funktionen
- Vergrößerung (unterschiedlicher Vergrößerungsbereich und Feineinstellung)
- Autofokus (automatische Scharfeinstellung)
- Farbeinstellungen/ Invertierungen bewirken eine Kontrastverstärkung
- Helligkeitseinstellung: Dimmfunktion bei Blendempfindlickeit
- Linieneinblendung und Maskeneinstellung (Zeilen oder Spaltenabdeckung) zur besseren Fokussierung (horizontal und vertikal möglich)
- Sprachausgabe: Vorlesen eingescannter Schriftstücke (Anbieter z.B. Optelec), keine Handschriften!
- Verbindung zum PC: Kamerabild am PC-Bildschirm einblenden oder einscannen, Arbeiten in Vollbild oder mit Bildschirmteilung möglich
- Kreuztisch bei Übertragung von Schriftstücken sinnvoll, da die Zeile besser gehalten werden kann
Auswahlkriterien
- Leichte Bedienbarkeit, gute Erkennbarkeit der Bedienelemente
- ergonomische Kriterien
- Bessere Eignung von flexiblen Kamerasystemen für handschriftliche oder handwerkliche Tätigkeiten
- Kriterien wie notwendige Transportabilität, Schreibtischgröße, Notwendigkeit eines festen oder mobilen Arbeitsplatzes, weitere vorzunehmende Tätigkeiten
- Bildschirmgröße
- Lichtbedarf der Kamera (Blendempfindlichkeit)
Möglichkeiten der Kostenübernahme
- Als privat genutztes Hilfsmittel: Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse
Es gibt jedoch eine breite Preisspanne von Standardgeräten mit Grundfunktionen bis hin zu Geräten mit mehr Funktionalität. Übernahme der Kosten ggf. bis zu einem bestimmten Festbetrag, die Zuzahlung für ein gewünschtes Modell ist möglich. Bewilligungsgrundlage: Sehschärfe unter 10% oder bei Gesichtsfeldausfällen
- Als beruflich benötigtes Hilfsmittel: Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Kostenträger (BA, DRV, BG)
Aktuelles Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes als Begründungsgrundlage (Arbeitsplatzanalyse).
Link zu Hilfsmittelherstellern
Bildschirmlesegerät
Funktion
Ein Bildschirmlesegerät stellt Schriftstücke (z.B. Briefe, Verträge, Bankauszüge, Anträge, Buchseiten, handschriftliche Notizen etc.) mittels einer Kamera vergrößert auf einem Bildschirm dar. Die Vergrößerungsstufen können nach Bedarf eingestellt werden. Das Schriftstück wird dazu unter die Kamera gelegt. Ein Kreuztisch ist zum Ablegen des Schriftstückes hilfreich, dieser ist bei Bildschirmlesegeräten bereits eingebaut, bei flexiblen Kamerasystemen, bei denen die Kamera separat an einen Bildschirm angeschlossen wird, kann ein Kreuztisch optional verwendet werden.
Auch für handschriftliche Tätigkeiten ist ein Bildschirmlesegerät geeignet (Ausfüllen von Anträgen, Notizen, Zeichnungen etc.) sowie für manuelle Detailarbeiten im handwerklichen Bereich (Reparieren, Bastelarbeiten oder im beruflichen Bereich Qualitätssicherung bei Produktherstellung etc.).
Personenkreis
Personen mit Sehbehinderung. Das langfristige Arbeiten an einem Bildschirmlesegerät im beruflichen Bereich setzt eine gewisse Belastungsfähigkeit der Augen (Beschwerdefreiheit) voraus. Häufig mit Augenerkrankungen einhergehende Belastungsbeschwerden sind Augenbrennen, Augenschmerzen, Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit, die u.a. durch Überbelastung und eingeschränkter Adaptionsfähigkeit hervorgerufen werden können. Ein starker Vergrößerungsbedarf erschwert die Übersicht eines Schriftstückes, da somit nur kleine Ausschnitte zu erkennen sind und sich die starke Bildbewegung oft augenermüdend auswirkt.
Ausführungen
Unterscheiden lassen sich kompakte Systeme mit integriertem Monitor, einer fest verbauten Kamera an der Rückseite des Monitors und befestigtem Kreuztisch, das sogenannte Bildschirmlesegerät. Aufgrund der Position der Kamera hinter dem Bildschirm ist der Monitor oft sehr nah, so dass ein Bildschirmlesegerät für Personen besser geeignet ist, die aufgrund einer Myopie eher einen verkürzten Leseabstand benötigen. Der Abstand zwischen Monitor und Kreuztisch ist meist gering, so dass handschriftliches Arbeiten erschwert ist. Ein klassisches Bildschirmlesegerät ist aufgrund der Kompaktheit für mobile Zwecke nicht geeignet, jedoch gibt es Modelle mit kleinerem Bildschirm und schwenkbarer Kamera, die auch für mobile Tätigkeiten (Ausbildung, Präsentationen etc.) einsetzbar sind (z.B. LVI).
Ein flexibles Kamerasystem besteht aus einer Standkamera, die an einen PC-Monitor oder Laptop angeschlossen werden kann. Die Kamera ist oft schwenkbar und somit als Fernkamera einsetzbar (für Präsentationen, Ausbildung). Optional ist das System mit einem Kreuztisch zu kombinieren. Vorteil ist die Mobilität und Handlichkeit. Ein flexibles Kamerasystem eignet sich auch gut für handschriftliche Tätigkeiten. Der Monitor kann beliebig positioniert und ausgetauscht werden. Nachteil bei manchen leichtgewichtigen Kameramodellen ist eine erhöhte Empfindlichkeit der Bildstabilität.
Einstellungen/Funktionen
- Vergrößerung (unterschiedlicher Vergrößerungsbereich und Feineinstellung)
- Autofokus (automatische Scharfeinstellung)
- Farbeinstellungen/ Invertierungen bewirken eine Kontrastverstärkung
- Helligkeitseinstellung: Dimmfunktion bei Blendempfindlickeit
- Linieneinblendung und Maskeneinstellung (Zeilen oder Spaltenabdeckung) zur besseren Fokussierung (horizontal und vertikal möglich)
- Sprachausgabe: Vorlesen eingescannter Schriftstücke (Anbieter z.B. Optelec), keine Handschriften!
- Verbindung zum PC: Kamerabild am PC-Bildschirm einblenden oder einscannen, Arbeiten in Vollbild oder mit Bildschirmteilung möglich
- Kreuztisch bei Übertragung von Schriftstücken sinnvoll, da die Zeile besser gehalten werden kann
Auswahlkriterien
- Leichte Bedienbarkeit, gute Erkennbarkeit der Bedienelemente
- ergonomische Kriterien
- Eignung von Bildschirmlesegeräten (kompakten Kamerasystemen) für handschriftliche oder handwerkliche Tätigkeiten
- Kriterien wie notwendige Transportabilität, Schreibtischgröße, Notwendigkeit eines festen oder mobilen Arbeitsplatzes, weitere vorzunehmende Tätigkeiten
- Bildschirmgröße
- Lichtbedarf der Kamera (Blendempfindlichkeit)
Möglichkeiten der Kostenübernahme
- Als privat genutztes Hilfsmittel: Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse
Es gibt jedoch eine breite Preisspanne von Standardgeräten mit Grundfunktionen bis hin zu Geräten mit mehr Funktionalität. Übernahme der Kosten ggf. bis zu einem bestimmten Festbetrag, die Zuzahlung für ein gewünschtes Modell ist möglich. Bewilligungsgrundlage: Sehschärfe unter 10% oder bei Gesichtsfeldausfällen
- Als beruflich benötigtes Hilfsmittel: Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Kostenträger (BA, DRV, BG)
Aktuelles Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes als Begründungsgrundlage (Arbeitsplatzanalyse).
Link zu Hilfsmittelherstellern
elektronische Lupen
Braillezeile
Funktion
Bei der Braillezeile (umgangssprachlich auch Zeile, gelegentlich Brailledisplay genannt) handelt es sich um ein Computer-Ausgabegerät, welches blindheitsgemäß arbeitende Anwender in die Lage versetzt, höhenveränderbare mechanische Stifte mit den Fingern (in der Regel der Fingerkuppe eines Zeigefingers) zu ertasten, in die erlernte Brailleschrift zu übersetzen und somit Bildschirminhalte lesbar zu machen. Dies ermöglicht blinden Menschen das Nutzen der Standardsoftware und selbständige Arbeiten am Computer und im Internet.
Über Braille-Eingabetastatur, weiterer Bedienelemente wie Steuer-, Funktions- und Routingtasten ist ein Navigieren und Orientieren auf dem Bildschirm möglich. Mit Hilfe eines Screenreaders als Software können die Zeichen in Computerbraille dargestellt werden. Nicht jeder Screenreader ist mit jeder Braillezeile kompatibel.
Der Braillezeilen-Anwender nutzt oft die Kombination mit einer Sprachausgabe; die genaue Buchstaben-und-Zahlen-Wiedergabe der Braillezeile setzt hier jedoch klare Vorteile und eine höhere Genauigkeit der Informationsaufnahme. Viele Modelle haben zudem eingebaute Speicher-, Notiz- und Organizer-Funktionen und sind über die Schnittstelle USB bzw. Bluetooth auch für die Nutzung mit dem Smartphone, Tablet oder Notebook konzipiert.
Personenkreis
Blindheitsgemäß oder kombiniert (d.h. blindheits- und sehbehindertengemäß) arbeitende Menschen am Arbeitsplatz sowie im privaten Bereich zur Bewältigung des technischen Lebensalltags (u.a. Lesen von Rechnungen, Kontoauszügen, Rezepten, Internet- und Bildschirminhalten). Kleinere portable Braillezeilen für blinde Nutzer in Verbindung mit Smartphone und/oder Notebook.
Ausführungen/ Auswahlkriterien
- Variationen in Größe: 80 Braillemodule vorrangig für den Einsatz am Arbeitsplatz (höherer Platzbedarf, dafür mehr Funktionalität und Komfort).
Modelle mit 40 Braillemodulen werden meist wegen ihrer geringeren Größe und erhöhten Portabilität in Verbindung mit Laptops genutzt. 12- bzw. 20-stellige Braillezeilen wurden speziell für die Nutzung mit Smartphones entwickelt.
- Variationen mit Bluetooth-Verbindungen
- mobile und portable Braillezeilen mit Vorteilen der Touchscreen-Bedienung (z.B. Easy Link 12)
- Netzteil oder Akku für Transportabilität
- Unterscheidung in Art und Anzahl der Funktions-, Steuer- und Routingtasten, Speicherfunktionen
- Kompatibilität mit passendem Screenreader
- Abweichende Braillepunkthärte, ggf. verstellbar
- Gewohnheiten, Anforderungen und Bedarfe des Anwenders
- Unterscheidung in Form, Haptik und Anordnung der Bedien- und Funktionselemente
- Höhere Genauigkeit der Bildschirminhalte und entsprechender Informationen
- Kosten einer 40er-, 80er-Braillezeile zwischen 4.000,- und 9.000,- EUR.
Möglichkeiten der Kostenübernahme
- Für den privaten Gebrauch bei bestehender Indikation zur selbständigen Alltagsbewältigung und des zugrundeliegenden Grundbedürfnisses nach umfassender Information: Beantragung bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse
- Als beruflich benötigtes Hilfsmittel: Zuständig Kostenträger (BA, DRV, BG)
Aktuelles Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes als Begründungsgrundlage
Link zu Hilfsmittelherstellern
Sprachausgabe
reine Vorlesesysteme
Eingabegeräte
spezielle Tastaturen
Einhandtastatur
Großschrifttastatur
ergonomische Tastatur
Spracheingabetastatur
Shortcut-Tastatur
Spracheingabe
Pronto
Milestone
Software
Vergrößerungssoftware
Zoomtext
Spracherkennungssoftware
Smartphone-Apps
Texterkennungs-Apps
Farberkennungs-Apps
Sprachmemo-Apps
E-Book-Reader-Apps
Mobilität
Orcam
Blindenlangstock
Blindenführhund
Equipment / Zubehör
elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch
Beleuchtung
Stehhilfen
ergonomische Stühle
Brailledrucker
Brailledrucker (auch Punktschriftdrucker genannt) stanzen die Blindenpunktschrift auf spezielles Braillepapier, welches bedingt durch seine Dicke und Stabilität eine im Vergleich zu herkömmlichem Druckerpapier langlebige Lesemöglichkeit der Punktschriftinhalte gewährleistet. Die am PC in Schwarzschrift erstellten Textdateien können in tast- und fühlbare Punktschriftzeichen gedruckt werden und ermöglichen sehbehinderten Menschen, die die Brailleschrift beherrschen, das Lesen der gedruckten Informationen bzw. Texte. Der Brailledrucker als Computer-Ausgabegerät kann wie herkömmliche Drucker über den PC angeschlossen und gesteuert werden.
Preis- und Qualitätsklassen der Brailledrucker variieren aufgrund verschiedener Komponenten wie Druckoption (einseitig, beidseitig, Einzelblatt-, Endlosdruck), Sprachausgabe- und Bedienoption, Größe, Druckgeschwindigkeit, Schalldämmung aber auch hinsichtlich verschiedener Einsatzmöglichkeiten (Transportabilität, privater Einsatz oder stationär am Arbeitsplatz).
Die Kosten der Brailledrucker für den privaten Gebrauch werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Für die Verwendung in Schule und Ausbildung können ggf. Sozialhilfeträger Kosten übernehmen. Die Finanzierung notwendiger Hilfsmittel im Rahmen der Arbeitsplatzausstattung übernimmt bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. §49 SGB IX der jeweilige Rehabilitationsträger (Kostenträger), bei begleitender Hilfe im Arbeitsleben gem. §185 SGB IX in der Regel das Integrationsamt.