Abklärung der beruflichen Eignung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Februar 2020, 21:22 Uhr
Im Rahmen von RehaAssessment bieten die auf Blindheit und Sehbehinderung spezialisierten Berufsförderungswerke
die Maßnahme Abklärung der beruflichen Eignung mit folgender Fragestellung, Zielsetzung und nachstehenden Inhalten an:
Abklärung der beruflichen Eignung (ADBE)
Umfassende Abklärung der individuellen Chancen und Wege zur beruflichen Integration
Fragestellung:
Welche beruflichen Alternativen ergeben sich unter Berücksichtigung der bisherigen Erwerbsbiographie, der Seheinschränkung sowie der Eignung und Neigung?
Zielgruppe:
Behinderte Menschen, die sich im Beratungsprozess bei einem Rehabilitations-/ Bedarfsträger befinden, insbesondere Menschen
- mit Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung bis hin zur Blindheit
- mit fortschreitenden Augenerkrankungen
- die ihre erlernte oder zuletzt ausgeübte Tätigkeit wegen der Seheinschränkung nicht mehr ausüben können
Zielsetzung:
Abklärung der beruflichen Eignung und Neigung sowie die Entwicklung einer individuellen integrationsorientierten beruflichen Perspektive
Dauer:
- umfassende Abklärung (Standard): 12 Tage
- Abklärung für einen konkreten Beruf bzw. ein Berufsbild: 5 Tage
- für Teilnehmer mit psychischer Erkrankung: 4 bzw. 6 Wochen
Inhalte:
- Diagnostisches Gespräch
- Berufliche Information und Beratung
- Augenfachärztliche Begutachtung
- Arbeitsmedizinische Diagnostik
- Arbeitspsychologische Diagnostik
- Sehhilfenberatung und -erprobung (inkl. optischer Sehhilfen)
- Visuelle und allgemeine Belastungserprobung
- Mobilitätsförderung
- Berufspraktische Arbeitsproben, Facherprobungen
- Berufskundliche Beratung, Informationen
- Erfolgsprognosen, Gutachten
- Arbeitsophtalmologische Untersuchung