Best Practice: Telefonmarketing: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. August 2019, 22:10 Uhr
Frau Monika P., 60 Jahre alt
Ausbildung: | Servicefachkraft für Dialogmarketing |
Tätigkeiten: | Inbound/Outbound |
Art der Behinderung | Blindheit |
Hilfsmittel: | Blindengerechter Arbeitsplatz (Braillezeile, Screenreader, Telefon) |
Prozessbeteiligte: | Jobcoach, Arbeitgeber, Kostenträger, Hilfsmittelhersteller |
Inhaltsverzeichnis
Wie gestaltete sich der erste Kontakt?
Nach Ihrer Ausbildung als Servicefachkraft für Dialogmarketing arbeitete Monika P. mehrere Jahre erfolgreich im Backoffice einer Zeitarbeitsfirma. Aufgrund der Insolvenz Ihres Arbeitgebers verlor sie diesen Arbeitsplatz. Als ihre eigenständige Suche nach einem neuen Arbeitsplatz erfolglos blieb, genehmigte die Deutsche Rentenversicherung eine einjährige Integrationsmaßnahme in einem Berufsförderungswerk.
Monika P. nutzte die Zeit, um Ihre EDV-Kenntnisse zu überprüfen und zu aktualisieren. Mit Hilfe mehrerer Online-Kurse machte sie sich mit den neuesten Versionen der Office-Anwendungen vertraut und absolvierte ein zeitgemäßes Bewerbungstraining. Zeitgleich machte sie sich auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Dabei erwies es sich als vorteilhaft, dass sie im Rahmen der Integrationsmaßnahme potentiellen Arbeitgebern zunächst ein längeres unverbindliches und kostenloses Praktikum anbieten konnte.
Ausgestattet mit Hilfsmitteln des Berufsförderungswerkes absolvierte sie ein solches Praktikum in einem Unternehmen für Werbetechnik, wo sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Telefonmarketing in der Kundenakquise und -betreuung unter Beweis stellen konnte. Schnell hatte sie die Arbeitgeberin, die grundsätzlich ausgesprochen offen gegenüber der Beschäftigung einer sehgeschädigten Mitarbeiterin war, von sich überzeugt. Nach Ablauf der Praktikumsphase bot man Monika P. einen unbefristeten Arbeitsvertrag an.
Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …?
Problematisch war, dass die im Betrieb eingesetzte Kundenverwaltungssoftware mit Frau P.'s Hilfsmitteln aufgrund mangelnder Barrierefreiheit nicht komplett zu bedienen war. Einige wesentliche Funktionen konnte Frau P. zunächst nicht nutzen und war auf ständige Unterstützung einer Kollegin angewiesen. Deshalb wurde im Antrag auf Ausstattung mit Hilfsmitteln auch eine Softwareanpassung beantragt, die letztendlich erfolgreich verlief, sodass Frau P. heute ohne fremde Hilfe ihren Aufgaben nachgehen kann.
Problematisch erwies sich auch die Tatsache, dass elektronische Hilfsmittel oft eine längere Lieferzeit haben als marktübliche Geräte. Der zeitliche Engpass, der dadurch entstand, wurde durch eine Geräte-Leihstellung des Berufsförderungswerkes überbrückt.
Als Hilfsmittel wurden letztendlich beschafft und finanziert:
- 80er Braillezeile
- Screenreader Jaws
- Scanner
- Telefonapparat
- Anpassung des Screenreaders an die ERP-Software des Unternehmens
Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit?
Koordiniert vom JobCoach des Berufsförderungswerkes arbeiteten das Berufsförderungswerk, die Reha-Beauftragte der Rentenversicherung und die beauftragte Hilfsmittelfirma zusammen. Als zielführend und effektiv erwiesen sich Vor-Ort-Gespräche mit allen Beteiligten, in denen die Anforderungen des Unternehmen und des Arbeitsplatzes analysiert und die passende Hilfsmittelausstattung zusammengestellt wurden.
Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive?
Der Arbeitgeber profitiert von einer finanziellen Förderung durch einen Eingliederungszuschuss sowie vom Wegfall der Ausgleichsabgabe. Durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat Monika P. hat an diesem Arbeitsplatz wieder eine langfristig gute Perspektive.