Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): Unterschied zwischen den Versionen
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Die EUTB wurde mit dem [https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bundesteilhabegesetz Bundesteilhabegesetz] eingeführt, um die Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck oder dem Wunsch nach einem Persönlichen Budget zu stärken. | Die EUTB wurde mit dem [https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bundesteilhabegesetz Bundesteilhabegesetz] eingeführt, um die Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck oder dem Wunsch nach einem Persönlichen Budget zu stärken. | ||
Aktuelle Version vom 17. September 2019, 14:04 Uhr
Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt von Behinderung betroffene Menschen, Angehörige und Freunde in Fragen zum Thema Teilhabe. Zum Beispiel in Fragen zur Assistenz, zur Rehabilitation, zu Hilfsmitteln oder zum Teilhabeplan. Die EUTB wurde mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt, um die Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck oder dem Wunsch nach einem Persönlichen Budget zu stärken.
Wie erfolgt die Beratung?
Die Teilhabeberatung wird niedrigschwellig und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern angeboten. Peer Counseling, Beratung durch selbst betroffene behinderte Menschen, die Experten in eigener Sache sind, ist ein wesentliches Arbeitsprinzip der EUTB. Es eignet sich besonders, da es dabei unterstützt die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern.
Wo gibt es Beratungsstellen?
EUTB Beratungsstellen sind bundesweit in allen Kreisen und Städten breit verteilt und zum Teil auch fachlich spezialisiert. Sie werden von einer zentralen Fachstelle unterstützt.
Interessierte können sich kostenfrei und unverbindlich an die Beratungsstelle ihrer Wahl wenden: www.teilhabeberatung.de