Facherprobungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. September 2019, 13:39 Uhr
Die Eignung für eine berufliche Umschulungsrichtung beurteilen die jeweiligen Ausbilder aufgrund von berufsspezifischen Facherprobungen.
In mündlicher als auch schriftlicher Form bearbeiten die Rehabilitanden in einem vorgegebenen Zeitrahmen fachpraktische Aufgaben, Fragen und Fallbeispiele aus den jeweiligen Fachgebieten.
Hieraus ergibt sich - ergänzend zum persönlichen Gespräch mit dem Ausbilder - ein Bild über die Eignung für den angestrebten Umschulungsberuf, wie Kaufmann für Büromanagement, Verwaltungsfachangestellter, Kauffrau im Gesundheitswesen sowie für Berufe im IT-Bereich (z.B. Fachinformatiker Anwendungsentwicklung) oder den gewerblich-technischen Bereich (z.B. Zerspanungsmechaniker).
Besteht die Erforderlichkeit des blindheitsgemäßen Arbeitens, zeigen Brailleschrift-Erprobungen, ob die Tast-, Lese- und Merkfähigkeit im Bereich der Punktschrift gegeben ist und eine blindentechnische Grundrehabilitation zum Erlernen der Blindentechniken empfohlen werden kann.
Facherprobungen im Bereich der physikalischen Therapie werden durchgeführt, wenn Teilnehmer eine Vorbereitungsmaßnahme für die Ausbildungen Masseur/ med. Bademeister bzw. Physiotherapeut anstreben. Diese Facherprobungen befassen sich schwerpunktmäßig mit Fragen und Texten aus den Bereichen Anatomie und Physiologie sowie mit der Merkfähigkeit und dem Transfervermögen des Teilnehmers.
Alle Facherprobungen werden in der jeweils benötigten Arbeitsweise sehbehinderten- bzw. blindheitsgemäß durchgeführt. Gegebenenfalls wird ein Zeitzuschlag gewährt.
Beherrscht ein Teilnehmer beispielsweise das blindheitsgemäße Arbeiten noch nicht ausreichend, ist die jeweilige Facherprobung zu diesem Zeitpunkt nicht durchführbar und auf einen Termin gegen Ende der Maßnahme Blindentechnische Grundrehabilitation zu verschieben. Bis dahin hat der Rehabilitand die Blindentechniken erlernt und ist technisch in der Lage ist, die Fragestellungen adäquat beantworten zu können.