Best Practice: Kaufmännische Assistentin für Bürowirtschaft: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „== Frau M., == {| class="wikitable" |- |- | '''Ausbildung:''' || Kaufmännische Ausbildung als Bürokraft |- | '''Tätigkeiten:''' || Kaufmännische Assi…“)
 
 
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
== Frau M., ==
+
<big>'''Frau M., 49 Jahre alt '''</big>
  
 
{| class="wikitable"
 
{| class="wikitable"
Zeile 10: Zeile 10:
  
 
|-
 
|-
| '''Art der Behinderung:''' || Hochgradige Seh- und Hörbehinderung, Usher-Syndrom
+
| '''Art der Behinderung:''' || Hochgradige Seh- und Hörbehinderung (Usher-Syndrom)
 
|-
 
|-
| '''Hilfsmittel:''' || Zoom-Text, 80er Braillezeile, Screenreader JAWS, Scanner, neue Hörgeräte, Blindenstock
+
| '''Hilfsmittel:''' || 80er Braillezeile, Screenreader JAWS, Scanner, neue Hörgeräte, Blindenstock
 
|-
 
|-
 
| '''Prozessbeteiligte:''' || JobCoach von AKTILA, Hilfsmittelhersteller, Arbeitgeber, Teilnehmer
 
| '''Prozessbeteiligte:''' || JobCoach von AKTILA, Hilfsmittelhersteller, Arbeitgeber, Teilnehmer
Zeile 19: Zeile 19:
 
== Wie gestaltete sich der erste Kontakt? ==
 
== Wie gestaltete sich der erste Kontakt? ==
  
Frau M. wurde mit dem Usher-Syndrom geboren. Sie hatte eine kaufmännische Ausbildung als Bürokraft absolviert und übernahm anschließend bis zum Zeitpunkt der Verschlechterung als Selbstständige in Teilzeit Büroarbeiten.
+
Frau M. wurde mit dem Usher-Syndrom geboren. Sie hatte eine kaufmännische Ausbildung als Bürokraft absolviert und übernahm anschließend bis zum Zeitpunkt der Verschlechterung als Selbstständige in Teilzeit Büroarbeiten. Durch die weiter voranschreitende Verschlechterung ihrer Sehfähigkeit war es für Frau M. nicht mehr möglich, eine erneute Anstellung in ihrem Berufsfeld zu erhalten. Sie verließ kaum noch ihre Wohnung, isolierte sich mehr und mehr von ihrer Umwelt und ging nur noch in Begleitung außer Haus. Über die Deutsche Rentenversicherung absolvierte Frau M. ein Assessment, in dem festgestellt wurde, dass sie auf Blindentechniken angewiesen ist und veraltete kaufmännische Kenntnisse hatte. Ihr wurde die Blindentechnische Grundqualifizierung (BTG) nahegelegt. Frau M. nahm an dieser BTG teil und erhielt dank des Mobilitätstrainings einen Teil ihrer Selbstständigkeit zurück, indem sie bekannte Wege wieder allein bewältigen konnte. Zusätzlich erlernte Frau M. die Punktschrift, die blindenspezifische Nutzung des PCs sowie weitere blindenspezifische Hilfsmittel kennen. In dieser Zeit erwarb Frau M. ihr Selbstvertrauen wieder. Sie zog in eine Wohngruppe und lernte den Alltag wieder selbst zu bewältigen.  
Durch die weiter voranschreitende Verschlechterung ihrer Sehfähigkeit war es für Frau M. nicht mehr möglich, eine erneute Anstellung in ihrem Berufsfeld zu erhalten. Sie verließ kaum noch ihre Wohnung, isolierte sich mehr und mehr von ihrer Umwelt und ging nur noch in Begleitung außer Haus. Über die Deutsche Rentenversicherung absolvierte Frau M. ein Assessment, in dem festgestellt wurde, dass sie auf Blindentechniken angewiesen ist und veraltete kaufmännische Kenntnisse hat. Ihr wurde die Blindentechnische Grundqualifizierung (BTG) nahegelegt. Frau M. nahm an dieser BTG teil und erhielt dank des Mobilitätstrainings einen Teil ihrer Selbstständigkeit zurück, indem sie bekannte Wege wieder allein bewältigen konnte. Zusätzlich erlernte Frau M. die Punktschrift, die blindenspezifische Nutzung des PCs sowie weitere blindenspezifische Hilfsmittel kennen. In dieser Zeit erwarb Frau M. ihr Selbstvertrauen wieder. Sie zog in eine Wohngruppe und lernte den Alltag wieder selbst zu bewältigen. Da Frau M. über einen längeren Zeitraum keine Anstellung gefunden hat, besuchte sie eine einjährige Kaufmännische Integrationsmaßnahme in einem Berufsbildungswerk, welche von der Deutschen Rentenversicherung genehmigt wurde. Sie nutzte die Zeit, um ihr kaufmännisches Wissen, EDV- und Deutschkenntnisse zu verbessern und Bewerbungsunterlagen zu aktualisieren. Frau M. wurde in dieser Zeit von ihrem JobCoach zu Vorstellungsgesprächen begleitet, der Fragen zu Hilfsmitteln und Arbeitsplatzausstattung mit dem Arbeitgeber klärte.  
+
 
 +
Da Frau M. über einen längeren Zeitraum keine Anstellung gefunden hat, besuchte sie eine einjährige Kaufmännische Integrationsmaßnahme in einem Berufsbildungswerk, welche von der Deutschen Rentenversicherung genehmigt wurde. Sie nutzte die Zeit, um ihr kaufmännisches Wissen, EDV- und Deutschkenntnisse zu verbessern und Bewerbungsunterlagen zu aktualisieren. Frau M. wurde in dieser Zeit von ihrem JobCoach zu Vorstellungsgesprächen begleitet, der Fragen zu Hilfsmitteln und Arbeitsplatzausstattung mit dem Arbeitgeber klärte.  
  
 
Nach einer intensiven Bewerbungsphase bekundete ein Arbeitgeber Interesse an der Einstellung von Frau M., wollte aber die Hilfsmittel und den Ablauf eines Arbeitsalltags von Frau M. in einem Praktikum kennenlernen. Am ersten Praktikumstag konnten sich Vorgesetzte und Kollegen von dem Einsatz der Hilfsmittel und von Frau M‘s. Arbeit überzeugen. Anfangs konnten sie sich nicht vorstellen, dass ein Mitarbeiter mit einer Seheinschränkung diese anfallenden Arbeiten bewältigen konnte. Frau M. arbeitet jetzt in Festanstellung als Kaufmännische Assistentin für Bürowirtschaft.
 
Nach einer intensiven Bewerbungsphase bekundete ein Arbeitgeber Interesse an der Einstellung von Frau M., wollte aber die Hilfsmittel und den Ablauf eines Arbeitsalltags von Frau M. in einem Praktikum kennenlernen. Am ersten Praktikumstag konnten sich Vorgesetzte und Kollegen von dem Einsatz der Hilfsmittel und von Frau M‘s. Arbeit überzeugen. Anfangs konnten sie sich nicht vorstellen, dass ein Mitarbeiter mit einer Seheinschränkung diese anfallenden Arbeiten bewältigen konnte. Frau M. arbeitet jetzt in Festanstellung als Kaufmännische Assistentin für Bürowirtschaft.
Zeile 28: Zeile 29:
  
 
Der Arbeitgeber konnte sich trotz Erklärungen und Beispielen den Einsatz der Hilfsmittel und den reibungslosen Ablauf eines Arbeitsalltags von Frau M. nur schwer vorstellen. Der JobCoach konnte dem Arbeitgeber im Rahmen der Integrationsmaßnahme ein kostenloses, unverbindliches und mehrmonatiges Praktikum anbieten, um Bedenken zu zerstreuen und dem Arbeitgeber Sicherheit zu geben.
 
Der Arbeitgeber konnte sich trotz Erklärungen und Beispielen den Einsatz der Hilfsmittel und den reibungslosen Ablauf eines Arbeitsalltags von Frau M. nur schwer vorstellen. Der JobCoach konnte dem Arbeitgeber im Rahmen der Integrationsmaßnahme ein kostenloses, unverbindliches und mehrmonatiges Praktikum anbieten, um Bedenken zu zerstreuen und dem Arbeitgeber Sicherheit zu geben.
 +
 
Frau M. hatte durch ihre lange Arbeitslosigkeit große Befürchtungen und Ängste, wie zukünftige Arbeitgeber und Kollegen auf ihre Behinderung reagieren würden. Hinzu kamen ihre Biografie und ein familiärer Schicksalsschlag, wodurch sie emotional stark belastet war. Dies wurde im Gespräch mit dem JobCoach und dem Psychologischen Dienst thematisiert, auf Grund dessen es Frau M. gelang, für sich Strategien und Methoden zu entwickeln, um ihre Probleme aktiv zu bewältigen.  
 
Frau M. hatte durch ihre lange Arbeitslosigkeit große Befürchtungen und Ängste, wie zukünftige Arbeitgeber und Kollegen auf ihre Behinderung reagieren würden. Hinzu kamen ihre Biografie und ein familiärer Schicksalsschlag, wodurch sie emotional stark belastet war. Dies wurde im Gespräch mit dem JobCoach und dem Psychologischen Dienst thematisiert, auf Grund dessen es Frau M. gelang, für sich Strategien und Methoden zu entwickeln, um ihre Probleme aktiv zu bewältigen.  
 +
 
Da die Bewilligung und Lieferung der Hilfsmittel eine längere Zeit in Anspruch nahmen, erhielt Frau M., um den Arbeitsplatz nicht zu gefährden, die Hilfsmittel vom Berufsbildungswerk geliehen, bis die Ausstattung vorhanden war.  
 
Da die Bewilligung und Lieferung der Hilfsmittel eine längere Zeit in Anspruch nahmen, erhielt Frau M., um den Arbeitsplatz nicht zu gefährden, die Hilfsmittel vom Berufsbildungswerk geliehen, bis die Ausstattung vorhanden war.  
 
Ein weiteres Problem stellte sich, da Frau M. nun einen Arbeitsplatz, aber keine Wohnung hatte. Während der Maßnahme wurde sie hinsichtlich eines Wohnberechtigungsscheins sowie bei der Wohnungssuche unterstützt. Sie konnte nach der Integrationsmaßnahme noch in der Wohnung des BBW‘s verbleiben bis sie eine eigene Wohnung gefunden hatte.
 
Ein weiteres Problem stellte sich, da Frau M. nun einen Arbeitsplatz, aber keine Wohnung hatte. Während der Maßnahme wurde sie hinsichtlich eines Wohnberechtigungsscheins sowie bei der Wohnungssuche unterstützt. Sie konnte nach der Integrationsmaßnahme noch in der Wohnung des BBW‘s verbleiben bis sie eine eigene Wohnung gefunden hatte.
 +
 
Als Hilfsmittel erhielt Frau M.
 
Als Hilfsmittel erhielt Frau M.
  
Zeile 39: Zeile 43:
  
  
== Wie konnten diese gelöst/ausgeräumt  werden? ==
 
  
Psychosoziale Unterstützung.
+
== Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit? ==
  
== Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit? ==
+
Der JobCoach des Berufsbildungswerkes (BBW) ermöglichte die Teilnahme am Vorstellungsgespräch durch professionelle Begleitung. Es wurde über Hilfsmittel, Arbeitsplatzausstattung informiert und der Kontakt zwischen der Deutschen Rentenversicherung und Arbeitgeber hergestellt. Der Arbeitsplatz wurde begutachtet und mit passenden Hilfsmitteln ausgestattet. Der Arbeitgeber wurde beraten, welche zusätzlichen Aufgaben mit der Behinderung von Frau M. möglich sind.
 +
 
 +
Koordiniert vom JobCoach des BBW arbeiteten die Reha-Beauftragte der Deutschen Rentenversicherung, die beauftragte Hilfsmittelfirma und das Berufsbildungswerk zusammen. Als zielführend und effektiv erwiesen sich Vor-Ort-Gespräche mit allen Beteiligten, in denen die Anforderungen des Unternehmen und des Arbeitsplatzes analysiert und die passende Hilfsmittelausstattung zusammengestellt wurden
  
Der Jobcoach als Ansprechpartner für Blindenspezifische Themen.
 
  
== Wie  ist die langfristige Perspektive? ==
+
== Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive? ==
  
Vertrag ist zunächst auf 2 Jahre befristet.
+
Der Arbeitgeber erhielt eine kompetente Mitarbeiterin mit hohem Engagement. Durch ihre angenehme und ruhige Art konnte Frau M. die Teamatmosphäre positiv beeinflussen. Der Arbeitgeber profitiert von einer finanziellen Förderung durch einen Eingliederungszuschuss sowie eine Verminderung der Ausgleichsabgabe.  
  
 
[[Category:Best Practice]]
 
[[Category:Best Practice]]

Aktuelle Version vom 2. September 2019, 17:20 Uhr

Frau M., 49 Jahre alt

Ausbildung: Kaufmännische Ausbildung als Bürokraft
Tätigkeiten: Kaufmännische Assistentin für Bürowirtschaft
Art der Behinderung: Hochgradige Seh- und Hörbehinderung (Usher-Syndrom)
Hilfsmittel: 80er Braillezeile, Screenreader JAWS, Scanner, neue Hörgeräte, Blindenstock
Prozessbeteiligte: JobCoach von AKTILA, Hilfsmittelhersteller, Arbeitgeber, Teilnehmer

Wie gestaltete sich der erste Kontakt?

Frau M. wurde mit dem Usher-Syndrom geboren. Sie hatte eine kaufmännische Ausbildung als Bürokraft absolviert und übernahm anschließend bis zum Zeitpunkt der Verschlechterung als Selbstständige in Teilzeit Büroarbeiten. Durch die weiter voranschreitende Verschlechterung ihrer Sehfähigkeit war es für Frau M. nicht mehr möglich, eine erneute Anstellung in ihrem Berufsfeld zu erhalten. Sie verließ kaum noch ihre Wohnung, isolierte sich mehr und mehr von ihrer Umwelt und ging nur noch in Begleitung außer Haus. Über die Deutsche Rentenversicherung absolvierte Frau M. ein Assessment, in dem festgestellt wurde, dass sie auf Blindentechniken angewiesen ist und veraltete kaufmännische Kenntnisse hatte. Ihr wurde die Blindentechnische Grundqualifizierung (BTG) nahegelegt. Frau M. nahm an dieser BTG teil und erhielt dank des Mobilitätstrainings einen Teil ihrer Selbstständigkeit zurück, indem sie bekannte Wege wieder allein bewältigen konnte. Zusätzlich erlernte Frau M. die Punktschrift, die blindenspezifische Nutzung des PCs sowie weitere blindenspezifische Hilfsmittel kennen. In dieser Zeit erwarb Frau M. ihr Selbstvertrauen wieder. Sie zog in eine Wohngruppe und lernte den Alltag wieder selbst zu bewältigen.

Da Frau M. über einen längeren Zeitraum keine Anstellung gefunden hat, besuchte sie eine einjährige Kaufmännische Integrationsmaßnahme in einem Berufsbildungswerk, welche von der Deutschen Rentenversicherung genehmigt wurde. Sie nutzte die Zeit, um ihr kaufmännisches Wissen, EDV- und Deutschkenntnisse zu verbessern und Bewerbungsunterlagen zu aktualisieren. Frau M. wurde in dieser Zeit von ihrem JobCoach zu Vorstellungsgesprächen begleitet, der Fragen zu Hilfsmitteln und Arbeitsplatzausstattung mit dem Arbeitgeber klärte.

Nach einer intensiven Bewerbungsphase bekundete ein Arbeitgeber Interesse an der Einstellung von Frau M., wollte aber die Hilfsmittel und den Ablauf eines Arbeitsalltags von Frau M. in einem Praktikum kennenlernen. Am ersten Praktikumstag konnten sich Vorgesetzte und Kollegen von dem Einsatz der Hilfsmittel und von Frau M‘s. Arbeit überzeugen. Anfangs konnten sie sich nicht vorstellen, dass ein Mitarbeiter mit einer Seheinschränkung diese anfallenden Arbeiten bewältigen konnte. Frau M. arbeitet jetzt in Festanstellung als Kaufmännische Assistentin für Bürowirtschaft.


Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …?

Der Arbeitgeber konnte sich trotz Erklärungen und Beispielen den Einsatz der Hilfsmittel und den reibungslosen Ablauf eines Arbeitsalltags von Frau M. nur schwer vorstellen. Der JobCoach konnte dem Arbeitgeber im Rahmen der Integrationsmaßnahme ein kostenloses, unverbindliches und mehrmonatiges Praktikum anbieten, um Bedenken zu zerstreuen und dem Arbeitgeber Sicherheit zu geben.

Frau M. hatte durch ihre lange Arbeitslosigkeit große Befürchtungen und Ängste, wie zukünftige Arbeitgeber und Kollegen auf ihre Behinderung reagieren würden. Hinzu kamen ihre Biografie und ein familiärer Schicksalsschlag, wodurch sie emotional stark belastet war. Dies wurde im Gespräch mit dem JobCoach und dem Psychologischen Dienst thematisiert, auf Grund dessen es Frau M. gelang, für sich Strategien und Methoden zu entwickeln, um ihre Probleme aktiv zu bewältigen.

Da die Bewilligung und Lieferung der Hilfsmittel eine längere Zeit in Anspruch nahmen, erhielt Frau M., um den Arbeitsplatz nicht zu gefährden, die Hilfsmittel vom Berufsbildungswerk geliehen, bis die Ausstattung vorhanden war. Ein weiteres Problem stellte sich, da Frau M. nun einen Arbeitsplatz, aber keine Wohnung hatte. Während der Maßnahme wurde sie hinsichtlich eines Wohnberechtigungsscheins sowie bei der Wohnungssuche unterstützt. Sie konnte nach der Integrationsmaßnahme noch in der Wohnung des BBW‘s verbleiben bis sie eine eigene Wohnung gefunden hatte.

Als Hilfsmittel erhielt Frau M.

• 80er Braillezeile • Screenreader JAWS • Scanner • neue Hörgeräte


Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit?

Der JobCoach des Berufsbildungswerkes (BBW) ermöglichte die Teilnahme am Vorstellungsgespräch durch professionelle Begleitung. Es wurde über Hilfsmittel, Arbeitsplatzausstattung informiert und der Kontakt zwischen der Deutschen Rentenversicherung und Arbeitgeber hergestellt. Der Arbeitsplatz wurde begutachtet und mit passenden Hilfsmitteln ausgestattet. Der Arbeitgeber wurde beraten, welche zusätzlichen Aufgaben mit der Behinderung von Frau M. möglich sind.

Koordiniert vom JobCoach des BBW arbeiteten die Reha-Beauftragte der Deutschen Rentenversicherung, die beauftragte Hilfsmittelfirma und das Berufsbildungswerk zusammen. Als zielführend und effektiv erwiesen sich Vor-Ort-Gespräche mit allen Beteiligten, in denen die Anforderungen des Unternehmen und des Arbeitsplatzes analysiert und die passende Hilfsmittelausstattung zusammengestellt wurden


Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive?

Der Arbeitgeber erhielt eine kompetente Mitarbeiterin mit hohem Engagement. Durch ihre angenehme und ruhige Art konnte Frau M. die Teamatmosphäre positiv beeinflussen. Der Arbeitgeber profitiert von einer finanziellen Förderung durch einen Eingliederungszuschuss sowie eine Verminderung der Ausgleichsabgabe.