Leistungen an Arbeitgeber: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. Januar 2020, 13:58 Uhr
Im Rahmen der geplanten Einstellung, der Ausbildung oder der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung kann ein Arbeitgeber folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Arbeitsmarktberatung,
- die Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
- Beratung und Information,
- Eingliederungszuschüsse,
- Unterstützung durch Integrationsfachdienste,
- Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen,
- Probebeschäftigung,
- Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM),
- Unterstützte Beschäftigung.