Abklärung der beruflichen Eignung: Unterschied zwischen den Versionen

 
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[[Category:Werkzeuge zur Integration]]
 
[[Category:Werkzeuge zur Integration]]

Aktuelle Version vom 4. Februar 2020, 19:24 Uhr

Beratungssituation im Rahmen der Abklärung der beruflichen Eignung

Im Rahmen von RehaAssessment bieten die auf Blindheit und Sehbehinderung spezialisierten Berufsförderungswerke die Maßnahme Abklärung der beruflichen Eignung mit folgender Fragestellung, Zielsetzung und nachstehenden Inhalten an:



Abklärung der beruflichen Eignung (ADBE)
Umfassende Abklärung der individuellen Chancen und Wege zur beruflichen Integration


Fragestellung:
Welche beruflichen Alternativen ergeben sich unter Berücksichtigung der bisherigen Erwerbsbiographie, der Seheinschränkung sowie der Eignung und Neigung?

Zielgruppe:
Behinderte Menschen, die sich im Beratungsprozess bei einem Rehabilitations-/ Bedarfsträger befinden, insbesondere Menschen
- mit Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung bis hin zur Blindheit
- mit fortschreitenden Augenerkrankungen
- die ihre erlernte oder zuletzt ausgeübte Tätigkeit wegen der Seheinschränkung nicht mehr ausüben können

Zielsetzung:
Abklärung der beruflichen Eignung und Neigung sowie die Entwicklung einer individuellen integrationsorientierten beruflichen Perspektive

Dauer:
- umfassende Abklärung (Standard): 12 Tage
- Abklärung für einen konkreten Beruf bzw. ein Berufsbild: 5 Tage
- für Teilnehmer mit psychischer Erkrankung: 4 bzw. 6 Wochen

Inhalte:
- Diagnostisches Gespräch
- Berufliche Information und Beratung
- Augenfachärztliche Begutachtung
- Arbeitsmedizinische Diagnostik
- Arbeitspsychologische Diagnostik
- Sehhilfenberatung und -erprobung (inkl. optischer Sehhilfen)
- Visuelle und allgemeine Belastungserprobung
- Mobilitätsförderung
- Berufspraktische Arbeitsproben, Facherprobungen
- Berufskundliche Beratung, Informationen
- Erfolgsprognosen, Gutachten
- Arbeitsophtalmologische Untersuchung



Für weitere Informationen sowie Beginnntermine stehen Ihnen die jeweiligen Berufsförderungswerke, vergleichbare Einrichtungen nach § 51 SGB IX gerne zur Verfügung.

Maßnahmen der Arbeitserprobung/ Eignungsabklärung und Berufsfindung werden als diagnostische Instrumente ebenfalls von Berufsbildungswerken angeboten. Weitere Informationen und Beginntermine erhalten Sie direkt über das jeweilige Berufsbildungswerk. br>