Berufsbezogene Sehhilfenerprobung: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen von [[RehaAssessment]] bieten die auf Blindheit und Sehbehinderung spezialisierten Berufsförderungswerke
 
Im Rahmen von [[RehaAssessment]] bieten die auf Blindheit und Sehbehinderung spezialisierten Berufsförderungswerke
die Maßnahme '''Abklärung der beruflichen Eignung''' mit folgender Fragestellung, Zielsetzung und nachstehenden Inhalten an:  
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die Maßnahme '''Berufsbezogene Sehhilfenerprobung''' mit folgender Fragestellung, Zielsetzung und nachstehenden Inhalten an:  
 
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<big>'''Abklärung der beruflichen Eignung''' (ADBE)</big> <br>
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<big>'''Berufsbezogene Sehhilfenerprobung''' </big> <br>
Umfassende Abklärung der individuellen Chancen und Wege zur beruflichen Integration<br>
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Klärung des individuellen Hilfsmittelbedarfs und der Belastbarkeit des Sehvermögens
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'''Fragestellung:'''<br>
 
'''Fragestellung:'''<br>
Welche beruflichen Alternativen ergeben sich unter Berücksichtigung der bisherigen Erwerbsbiographie, der Seheinschränkung sowie der Eignung und Neigung?<br>
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Welcher Hilfsmittel- und ggf. Schulungsbedarf ergibt sich im Hinblick auf die Erhaltung eines vorhandenen Arbeitsplatzes bzw. eines bestehenden Arbeitsverhältnisses?
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'''Zielgruppe:'''<br>
 
'''Zielgruppe:'''<br>
Behinderte Menschen, die sich im Beratungsprozess bei einem Rehabilitations-/ Bedarfsträger befinden, insbesondere Menschen<br>
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Antragsteller auf Leistungen zur Teilhabe, insbesondere Menschen in bestehenden Arbeitsverhältnissen<br>
- mit Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung bis hin zur Blindheit<br>
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- mit Sehproblemen am Arbeitsplatz<br>
 
- mit fortschreitenden Augenerkrankungen<br>
 
- mit fortschreitenden Augenerkrankungen<br>
- die ihre erlernte oder zuletzt ausgeübte Tätigkeit wegen der Seheinschränkung nicht mehr ausüben können<br>
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- mit individuellem Hilfsmittelbedarf<br>
  
 
'''Zielsetzung:'''<br>
 
'''Zielsetzung:'''<br>
Abklärung der beruflichen Eignung und Neigung sowie die Entwicklung einer individuellen integrationsorientierten beruflichen Perspektive
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Klärung des individuellen Hilfsmittelbedarfes und der Belastbarkeit des Sehvermögens.<br>
  
 
'''Dauer:'''<br>
 
'''Dauer:'''<br>
- umfassende Abklärung (Standard): 12 Tage<br>
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je nach Fragestellung und Auftrag: 3 - 5 Tage
- Abklärung für einen konkreten Beruf bzw. ein Berufsbild: 5 Tage<br>
 
- für Teilnehmer mit psychischer Erkrankung: 4 Wochen
 
  
 
'''Inhalte:'''<br>
 
'''Inhalte:'''<br>
- Diagnostisches Gespräch<br>
+
- [[Diagnostisches Gespräch]]<br>
- Berufliche Information und Beratung<br>
+
- Arbeitsophtalmologische Untersuchung<br>
 
- Augenfachärztliche Begutachtung<br>
 
- Augenfachärztliche Begutachtung<br>
- Arbeitsmedizinische Diagnostik<br>
+
- [[Visuelle und allgemeine Belastungserprobung]]<br>
- Arbeitspsychologische Diagnostik<br>
+
- Analyse der Arbeitsplatzanforderungen<br>
- Sehhilfenerprobung und -beratung (inkl. optischer Sehhilfen)<br>
+
- [[Sehhilfenberatung und -erprobung]] (inkl. optischer Sehhilfen und Licht)<br>
- Visuelle und allgemeine Belastungserprobung<br>
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- Hilfsmittelerprobung<br>
- Mobilitätsförderung<br>
+
- Hilfsmittelberatung und Technikeinweisung<br>
- Berufspraktische Arbeitsproben/ Facherprobungen<br>
+
- Arbeitgeberkontakt (nach Absprache)<br>
- Berufskundliche Informationen/ Beratung<br>
+
- Brailleschrift-Erprobung (im Einzelfall)<br>
- Erfolgsprognosen/ Gutachten<br>
+
- Probestellungen Arbeitsplatz<br>
- Arbeitsophtalmologische Untersuchung
+
- Gutachten mit konkretem Hilfsmittelbedarf<br>
 
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'''Für weitere Informationen sowie Beginnntermine stehen Ihnen die jeweiligen [[Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen|Berufsförderungswerke und vergleichbaren Einrichtungen nach § 51 SGB IX]] gerne zur Verfügung.
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[[Category:Werkzeuge zur Integration]]
 
[[Category:Werkzeuge zur Integration]]

Aktuelle Version vom 4. Februar 2020, 19:29 Uhr

Im Rahmen von RehaAssessment bieten die auf Blindheit und Sehbehinderung spezialisierten Berufsförderungswerke die Maßnahme Berufsbezogene Sehhilfenerprobung mit folgender Fragestellung, Zielsetzung und nachstehenden Inhalten an:

Berufsbezogene Sehhilfenerprobung
Klärung des individuellen Hilfsmittelbedarfs und der Belastbarkeit des Sehvermögens


Fragestellung:
Welcher Hilfsmittel- und ggf. Schulungsbedarf ergibt sich im Hinblick auf die Erhaltung eines vorhandenen Arbeitsplatzes bzw. eines bestehenden Arbeitsverhältnisses?

Zielgruppe:
Antragsteller auf Leistungen zur Teilhabe, insbesondere Menschen in bestehenden Arbeitsverhältnissen
- mit Sehproblemen am Arbeitsplatz
- mit fortschreitenden Augenerkrankungen
- mit individuellem Hilfsmittelbedarf

Zielsetzung:
Klärung des individuellen Hilfsmittelbedarfes und der Belastbarkeit des Sehvermögens.

Dauer:
je nach Fragestellung und Auftrag: 3 - 5 Tage

Inhalte:
- Diagnostisches Gespräch
- Arbeitsophtalmologische Untersuchung
- Augenfachärztliche Begutachtung
- Visuelle und allgemeine Belastungserprobung
- Analyse der Arbeitsplatzanforderungen
- Sehhilfenberatung und -erprobung (inkl. optischer Sehhilfen und Licht)
- Hilfsmittelerprobung
- Hilfsmittelberatung und Technikeinweisung
- Arbeitgeberkontakt (nach Absprache)
- Brailleschrift-Erprobung (im Einzelfall)
- Probestellungen Arbeitsplatz
- Gutachten mit konkretem Hilfsmittelbedarf



Für weitere Informationen sowie Beginnntermine stehen Ihnen die jeweiligen Berufsförderungswerke und vergleichbaren Einrichtungen nach § 51 SGB IX gerne zur Verfügung.