Abklärung der beruflichen Eignung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | - Arbeitsmedizinische Diagnostik<br> | ||
+ | - Arbeitspsychologische Diagnostik<br> | ||
+ | - [[Sehhilfenberatung und -erprobung]] (inkl. optischer Sehhilfen)<br> | ||
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+ | - [[Mobilitätsförderung]]<br> | ||
+ | - [[Berufspraktische Arbeitsproben]], [[Facherprobungen]]<br> | ||
+ | - [[Berufskundliche Beratung]], Informationen<br> | ||
+ | - Erfolgsprognosen, Gutachten<br> | ||
+ | - Arbeitsophtalmologische Untersuchung | ||
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+ | '''Für weitere Informationen sowie Beginnntermine stehen Ihnen die jeweiligen [[Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen|Berufsförderungswerke, vergleichbare Einrichtungen nach § 51 SGB IX]] gerne zur Verfügung. | ||
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+ | '''Maßnahmen der Arbeitserprobung/ Eignungsabklärung und Berufsfindung werden als diagnostische Instrumente ebenfalls von Berufsbildungswerken angeboten. Weitere Informationen und Beginntermine erhalten Sie direkt über das jeweilige [[Verzeichnis der Anbieter von Berufsberatung|Berufsbildungswerk]]. | ||
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[[Category:Werkzeuge zur Integration]] | [[Category:Werkzeuge zur Integration]] |
Aktuelle Version vom 4. Februar 2020, 19:24 Uhr
Im Rahmen von RehaAssessment bieten die auf Blindheit und Sehbehinderung spezialisierten Berufsförderungswerke
die Maßnahme Abklärung der beruflichen Eignung mit folgender Fragestellung, Zielsetzung und nachstehenden Inhalten an:
Abklärung der beruflichen Eignung (ADBE)
Umfassende Abklärung der individuellen Chancen und Wege zur beruflichen Integration
Fragestellung:
Welche beruflichen Alternativen ergeben sich unter Berücksichtigung der bisherigen Erwerbsbiographie, der Seheinschränkung sowie der Eignung und Neigung?
Zielgruppe:
Behinderte Menschen, die sich im Beratungsprozess bei einem Rehabilitations-/ Bedarfsträger befinden, insbesondere Menschen
- mit Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung bis hin zur Blindheit
- mit fortschreitenden Augenerkrankungen
- die ihre erlernte oder zuletzt ausgeübte Tätigkeit wegen der Seheinschränkung nicht mehr ausüben können
Zielsetzung:
Abklärung der beruflichen Eignung und Neigung sowie die Entwicklung einer individuellen integrationsorientierten beruflichen Perspektive
Dauer:
- umfassende Abklärung (Standard): 12 Tage
- Abklärung für einen konkreten Beruf bzw. ein Berufsbild: 5 Tage
- für Teilnehmer mit psychischer Erkrankung: 4 bzw. 6 Wochen
Inhalte:
- Diagnostisches Gespräch
- Berufliche Information und Beratung
- Augenfachärztliche Begutachtung
- Arbeitsmedizinische Diagnostik
- Arbeitspsychologische Diagnostik
- Sehhilfenberatung und -erprobung (inkl. optischer Sehhilfen)
- Visuelle und allgemeine Belastungserprobung
- Mobilitätsförderung
- Berufspraktische Arbeitsproben, Facherprobungen
- Berufskundliche Beratung, Informationen
- Erfolgsprognosen, Gutachten
- Arbeitsophtalmologische Untersuchung
Für weitere Informationen sowie Beginnntermine stehen Ihnen die jeweiligen Berufsförderungswerke, vergleichbare Einrichtungen nach § 51 SGB IX gerne zur Verfügung.
Maßnahmen der Arbeitserprobung/ Eignungsabklärung und Berufsfindung werden als diagnostische Instrumente ebenfalls von Berufsbildungswerken angeboten. Weitere Informationen und Beginntermine erhalten Sie direkt über das jeweilige Berufsbildungswerk. br>