Leistungen an schwerbehinderte Menschen: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen gesetzlicher Regelungen können schwerbehinderte Menschen in ihrer Rolle als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
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*[[Arbeitsassistenz|Arbeits(platz)Assistenz]],
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*Unterstützung durch [[Integrationsfachdienste]],
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*[[Kraftfahrzeughilfen]],
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*Beantragung eines [[Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen|Schwerbehindertenausweises]],
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*[[Technische Arbeitshilfen]],
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*[[Zusatzurlaub]] im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses.
  
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[[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]]

Aktuelle Version vom 8. Januar 2020, 15:15 Uhr

Im Rahmen gesetzlicher Regelungen können schwerbehinderte Menschen in ihrer Rolle als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Leistungen in Anspruch nehmen: