Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen: Unterschied zwischen den Versionen

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Unterstützung bei der Behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gehört zu den [[Leistungen an Arbeitgeber]].
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* sonstige Maßnahmen zur dauerhaften behinderungsgerechten Beschäftigung veranlasst werden
 
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Die Leistungen können als Zuschuss oder als Darlehen gewährt werden.
 
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* Erst- und Ersatzbeschaffung einer behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung
 
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* Wartung und Instandhaltung
 
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* Anpassung an technische Weiterentwicklung
 
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*Ausbildung im Gebrauch der geförderten Gegenstände
 
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bis zur vollen Höhe der Kosten
 
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*Integrationsamt: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185 Abs. 3 Nr. 2a SGB IX] i.V.m. § 26 SchwbAV
 
*Integrationsamt: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185 Abs. 3 Nr. 2a SGB IX] i.V.m. § 26 SchwbAV
 
* Rehaträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html § 49 Abs. 8 Nr. 4 und 5 SGB IX]
 
* Rehaträger: [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__50.html § 50] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html § 49 Abs. 8 Nr. 4 und 5 SGB IX]
  
=== weiterführende Informationen===
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==weiterführende Informationen==
 
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:<br>
 
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:<br>
  
Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]<br>
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen <br>
 
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen <br>
 
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)<br>
 
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)<br>

Aktuelle Version vom 8. Januar 2020, 14:36 Uhr

Unterstützung bei der Behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen gehört zu den Leistungen an Arbeitgeber.

Wann?

  • wenn Arbeitsstätten behinderungsgerecht gestaltet und unterhalten werden
  • wenn Arbeits- oder Ausbildungsplätze mit notwendigen technischen Arbeitshilfen ausgestattet werden
  • wenn für schwerbehinderte Menschen Teilzeitarbeitsplätze eingerichtet werden (§ 164 Abs. 5 SGB IX)
  • sonstige Maßnahmen zur dauerhaften behinderungsgerechten Beschäftigung veranlasst werden

Die Leistungen können als Zuschuss oder als Darlehen gewährt werden.

Leistungen

  • Erst- und Ersatzbeschaffung einer behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung
  • Wartung und Instandhaltung
  • Anpassung an technische Weiterentwicklung
  • Ausbildung im Gebrauch der geförderten Gegenstände

Höhe

bis zur vollen Höhe der Kosten

Zuständigkeit/Rechtsgrundlage

weiterführende Informationen

Auf der Internetseite der Integrationsämter steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:

ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
c/o LVR-Integrationsamt
50663 Köln