Blinde und sehbehinderte Menschen mit Migrationshintergrund: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Teamleiter Integrationskurse BAMF
 
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Aktuelle Version vom 5. Januar 2024, 10:51 Uhr

Junge Frau mit Kopftuch beim Punktschriftlesen

Ein Fünftel der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge ist laut Schätzungen behindert. Blinde und sehbehinderte Menschen mit Migrationshintergrund haben besondere Bedürfnisse. Aufgrund der Seheinschränkung und fehlender Hilfsmittelausstattung sowie Grundfertigkeiten können sie an den verbreitet angebotenen Sprachkursen und sonstigen Förderangeboten meist nicht teilnehmen.

Um die Sprachbarriere zu beseitigen bieten allerdings bieten einige der auf Blindheit und Sehbehinderung spezialisierten Bildungseinrichtungen besondere Sprach- und Orientierungskurse für blinde und sehbehinderte Menschen mit Migrationshintergrund an. Der erfolgreiche Abschluss ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Einbürgerung.


Berufsförderungswerk Würzburg

Kursangebot (BAMF gefördert) für blinde und sehbehinderte Geflüchtete

Spezielle Integrationskurse für blinde und sehbehinderte Menschen

Die speziellen Integrationskurse sind wegen des behinderungsbedingten Mehraufwandes als Kleingruppenunterricht ausgelegt (maximal 9 Teilnehmende) und mit einer höheren Unterrichtsstundenzahl ausgestattet (1000 Unterrichtsstunden). In der Regel müssen nicht nur Deutsch, sondern auch gleichzeitig die Punktschrift, Tastaturschreiben sowie der Umgang mit blindheitsgemäßen Hilfsmitteln erlernt wer-den. Die Ausbilder im BFW Würzburg setzen dafür kreative Lernmethoden und blinden- bzw. sehbehindertengerechte Unterrichtsmaterialien ein.

Die Kurse schließen wie reguläre Integrationskurse mit dem Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) ab. Dieser wird von der telc gGmbH bereitgestellt und ist für Blinde und Sehbehinderte barrierefrei verfügbar. Die Prüfung kann nach einem Wiederholungskurs von 300 Unterrichtsstunden einmal wiederholt werden.

Weitere Informationen: Berufsförderungswerk Würzburg


Spezielle berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) für blinde und sehbehinderte Menschen

Im Januar 2018 startete erstmals die ebenfalls BAMF-geförderte spezielle berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) für blinde und sehbehinderte Menschen. Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG/DeuFöV richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, die im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Sie richtet sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige mit Seheinschränkungen, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.

Übergreifendes Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige In-tegration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsin-stitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Die spezielle berufsbezogene Deutschsprachförderung für Blinde und Sehbehinderte ist speziell auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgerichtet.


Möglichkeit 1: Basismodul Deutsch B2

Das Basismodul der speziellen berufsbezogene DeuFöV für blinde und sehbehinderte Menschen dient der Erreichung des Zielniveaus Deutsch B2. Es umfasst 600 Unterrichtsstunden und baut unmittelbar auf den speziellen Integrationskursen des BAMF auf. Zugangsberechtigt sind Integrationskursabgänger mit einem B1-Zertifikat und Berechtigungsschein von Arbeitsagentur, Jobcenter oder BAMF. Dabei lernen die Teilnehmenden in der Kleingruppe (maximal 9 Teilnehmende) Deutsch im beruflichen Kontext. Neben der Grammatik lernen sie den Wortschatz, den sie für den Beruf benötigen, damit sie sich mit Kollegen und Vorgesetzten verständigen und mit Kunden in Kontakt treten können. Außerdem werden sie auf unterschiedliche Kommunikationssituationen im Berufsalltag vorbereitet. In der speziellen berufsbezogenen Deutschsprachförderung für blinde und sehbehinderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden auch grundlegende blindentechnische bzw. sehbehindertengerechte Arbeitsweisen mit Hilfsmitteln eingeübt und bei Bedarf die Punktschrift trainiert. Insgesamt sind derzeit 600 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Der Kurs schließt mit einer barrierefrei verfügbaren B2-Zertifikatsprüfung ab.


Möglichkeit 2: Spezialmodul Deutsch B1

Das Spezialmodul B1 der speziellen berufsbezogene DeuFöV für blinde und sehbehinderte Menschen setzt Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 voraus und dient der Erreichung des Sprachniveaus B1. Zugangsberechtigt sind Integrationskursabgänger mit einem A2-Zertifikat (zweimalige Teilnahme an der DTZ-Prüfung, beide Male die Prüfung mit A2 abgeschlossen) und Berechtigungsschein von Arbeitsagentur, Jobcenter oder BAMF. Auch hier lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Kleingruppe (maximal 9 Teilnehmende) Deutsch im beruflichen Kontext. Insgesamt sind derzeit 600 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Der Kurs schließt mit der barrierefrei verfügbaren Zertifikatsprüfung Deutsch B1 ab.

Im BFW Würzburg profitieren Deutschkursteilnehmer von der Möglichkeit einer Unterbringung im barrierefreien Internat mit Vollverpflegung (auch Halal) und Freizeitangebot. Auch Dolmetscher, Mobilitätstrainer und Ansprechpartner für soziale Anliegen sind vor Ort präsent und unterstützen die Teilnehmer bei der Reiseplanung, Behördenkorrespondenz oder Arztbesuchen. Auch das psychologische Beratungsangebot des Berufsförderungswerk steht den Teilnehmenden offen.


Ansprechpartnerin:

Herr Robert Rosenhahn

Teamleiter Integrationskurse BAMF

Tel. 0931 9001-864


SFZ Chemnitz

Frau Lisa Herzog

https://www.sfz-chemnitz.de/integrationskurse/