Best Practice: Zerspanungsmechaniker: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Sein beruflicher Neuanfang startete mit einem ausführlichen Assessment im Berufsförderungswerk. Im Verlauf eines Reha-Vorbereitungslehrgangs erkannte er, dass sein neues beruflichen Betätigungsfeld wieder im gewerblich-technischen Bereich liegen sollte. Er entschied sich für eine Umschulung zum Zerspanungsmechaniker, wo er bedarfsgerechte Hilfsmittel und geeignete Arbeitstechniken kennenlernte und im Rahmen eines Praktikums lernte, sein Seh-Handicap angemessen zu kompensieren. Dank seiner erfolgreich abgelegten IHK-Abschlussprüfung und einer Eingliederungshilfe für den Arbeitgeber fand er einen passenden Arbeitsplatz und glaubte am Ziel seiner beruflichen Neuorientierung zu sein. | ||
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+ | Der Arbeitgeber erhält zur Beschäftigung von Franz W. eine Eingliederunghilfe. | ||
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+ | Franz W. erhält zunächst einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Ein elektronisches Messmittel, das der Arbeitgeber beschafft, ermöglicht es ihm, sich noch besser im Produktionsbetrieb zu beweisen, sodass er auf eine dauerhafte Beschäftigung hoffen darf. | ||
Aktuelle Version vom 14. Februar 2020, 10:52 Uhr
Herr Franz W., 41 Jahre alt
Ausbildung: | Zerspanungsmechaniker |
Tätigkeiten: | Spanertätigkeit in einem Unternehmen für Präzisionstechnik |
Art der Behinderung | Sehbehinderung |
Hilfsmittel: | digitale elektronische Messgeräte |
Prozessbeteiligte: | Jobcoach, JobCenter, Arbeitgeber |
Inhaltsverzeichnis
Wie gestaltete sich der erste Kontakt?
Franz W. hatte eine lange Durststrecke hinter sich, bevor er in einem Berufsförderungswerk einen neuen Wiedereinstieg ins Berufsleben starten konnte: Im Laufe der Jahre hatte sich seine angeborene Sehbeeinträchtigung so verschlimmert, dass er seinen erlernten Beruf als Schreiner nicht mehr ausüben konnte und auch die anschließende Tätigkeit als Lagerist nicht mehr gefahrlos möglich war. Über ein Jahr war er arbeitsunfähig, verlor den Arbeitsplatz und war anschließend monatelang arbeitslos.
Sein beruflicher Neuanfang startete mit einem ausführlichen Assessment im Berufsförderungswerk. Im Verlauf eines Reha-Vorbereitungslehrgangs erkannte er, dass sein neues beruflichen Betätigungsfeld wieder im gewerblich-technischen Bereich liegen sollte. Er entschied sich für eine Umschulung zum Zerspanungsmechaniker, wo er bedarfsgerechte Hilfsmittel und geeignete Arbeitstechniken kennenlernte und im Rahmen eines Praktikums lernte, sein Seh-Handicap angemessen zu kompensieren. Dank seiner erfolgreich abgelegten IHK-Abschlussprüfung und einer Eingliederungshilfe für den Arbeitgeber fand er einen passenden Arbeitsplatz und glaubte am Ziel seiner beruflichen Neuorientierung zu sein.
Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …?
Die Freude über den neuen Arbeitsplatz währte nicht lange. Schon nach wenigen Monaten zeigte sich, dass dem Arbeitgeber das nötige Einfühlungsvermögen und das nötige Verständnis für die Sehbeeinträchtigung von Franz W. fehlte. Er war nicht gewillt, das zwangsläufig verringerte Arbeitstempo des 41-jährigen Dingolfingers zu akzeptieren und beendete das Arbeitsverhältnis. Zwei Monate lang war Franz W. wieder Hartz IV-Empfänger, bevor es ihm gelang, einen neuen Arbeitgeber von seinen Fähigkeiten zu überzeugen.
Am neuen Arbeitsplatz in einem mittelständischen Unternehmen für Präzisionstechnik, wo Franz W. seit Juni 2019 beschäftigt ist, läuft es wesentlich besser. Dort schätzt man die solide Ausbildung, die gewissenhafte Arbeitsweise und das kollegiale Verhalten des sehbehinderten Kollegen und akzeptiert im Gegenzug verlängerte Rüstzeiten, die die Sehbeeinträchtigung mit sich bringt.
Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit?
Der Arbeitgeber erhält zur Beschäftigung von Franz W. eine Eingliederunghilfe.
Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive?
Franz W. erhält zunächst einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Ein elektronisches Messmittel, das der Arbeitgeber beschafft, ermöglicht es ihm, sich noch besser im Produktionsbetrieb zu beweisen, sodass er auf eine dauerhafte Beschäftigung hoffen darf.