Schulung in Orientierung und Mobilität: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * Strategien bei Straßenüberquerungen, Fußgängerübergängen und ampelgeregelten | + | * Strategien bei Straßenüberquerungen, Fußgängerübergängen und ampelgeregelten Kreuzungen |
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* Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und Unterführungen | * Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und Unterführungen | ||
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* Schulung von Hilfsmitteln wie Monokular, Ultraschallgerät usw. | * Schulung von Hilfsmitteln wie Monokular, Ultraschallgerät usw. | ||
* Schulung von Orientierung und Navigation mit dem Smartphone | * Schulung von Orientierung und Navigation mit dem Smartphone | ||
− | Die Ziele und Inhalte | + | Die Schulung findet im Einzelunterricht statt. Ziele und Inhalte sind individuell auf den blinden oder sehbehinderten Menschen zugeschnitten. Dabei bestimmen das benötigte Ausmaß an Selbständigkeit sowie persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten des Teilnehmers den Umfang der Schulung. Der O&M-Lehrer nimmt Rücksicht auf die körperliche Leistungsfähigkeit, die individuelle Lernfähigkeit sowie die Möglichkeiten des Klienten zur Behinderungsverarbeitung. |
− | Der O&M-Lehrer nimmt Rücksicht auf die körperliche Leistungsfähigkeit, die individuelle Lernfähigkeit sowie die Möglichkeiten des Klienten zur Behinderungsverarbeitung. | + | |
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*größtmöglicher Ausgleich der Sehbehinderung oder Blindheit | *größtmöglicher Ausgleich der Sehbehinderung oder Blindheit | ||
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+ | Die Kosten für die Schulung in Orientierung & Mobilität werden u. a. von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie gilt als Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels "Blindenlangstock" entsprechend dem [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html Sozialgesetzbuch V, § 33 Abs. 1 Satz 2]. | ||
Aktuelle Version vom 12. Dezember 2019, 09:18 Uhr
Wenn die Fähigkeit zur selbständigen Orientierung und Fortbewegung durch Blindheit oder Sehbehinderung eingeschränkt ist, bringt dies oft Probleme mit sich. Dies kann in der eigenen Wohnung beginnen, wirkt sich aber vor allem auf den Straßenverkehr aus. So beschreiben viele Betroffene, dass sie sich bei einsetzender Dämmerung bzw. Dunkelheit schwer oder nicht mehr orientieren können, Straßenüberquerungen werden zur Herausforderung, das Zusteigen in öffentliche Verkehrsmittel. Ein Langstock kann notwendig werden.
Inhaltsverzeichnis
Schwerpunkte der Schulung
- Vor jeder Schulung steht eine funktionale Überprüfung des Sehvermögens in bekannter und unbekannter Umgebung.
- Begriffsbildung und Übungen zum Körperschema (für Geburtsblinde)
- Fortbewegung mit sehender Begleitung
- Übungen zum Schutz des eigenen Körpers
- Erlernen und Anwenden verschiedener Langstocktechniken
- Sensibilisierung der verbliebenen Sinne
- Erlernen von Strategien zur Verbesserung grundlegender Orientierungsfertigkeiten und deren Übertragung auf eine unbekannte Umgebung
- Schulung der selbständigen Fortbewegung im bekannten und unbekannten Gebäude
- Übungen zur Erkennung und Beurteilung des Verkehrsgeschehens
- Verhalten bei der Fortbewegung im unbekannten „ruhigen Wohngebiet"
- Verhalten im „Einkaufsviertel" und im Stadtgebiet
- Strategien bei Straßenüberquerungen, Fußgängerübergängen und ampelgeregelten Kreuzungen
- Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und Unterführungen
- Beratung und Übungen zur optimalen Ausnutzung eines eventuell vorhandenen Sehvermögens
- Schulung von Hilfsmitteln wie Monokular, Ultraschallgerät usw.
- Schulung von Orientierung und Navigation mit dem Smartphone
Die Schulung findet im Einzelunterricht statt. Ziele und Inhalte sind individuell auf den blinden oder sehbehinderten Menschen zugeschnitten. Dabei bestimmen das benötigte Ausmaß an Selbständigkeit sowie persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten des Teilnehmers den Umfang der Schulung. Der O&M-Lehrer nimmt Rücksicht auf die körperliche Leistungsfähigkeit, die individuelle Lernfähigkeit sowie die Möglichkeiten des Klienten zur Behinderungsverarbeitung.
Ziel
- größtmöglicher Ausgleich der Sehbehinderung oder Blindheit
- Sicherheit in der Fortbewegung
Kosten
Die Kosten für die Schulung in Orientierung & Mobilität werden u. a. von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie gilt als Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels "Blindenlangstock" entsprechend dem Sozialgesetzbuch V, § 33 Abs. 1 Satz 2.
Kontakt
Weiterführende Informationen, wie zu Umfang und Ort einer Schulung erhalten Sie hier:
Bundesverband der Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.V.
(Orientierung & Mobilität / Lebenspraktische Fähigkeiten)
c/o Regina Beschta
Hartstraße 5/1
71394 Kernen-Stetten
Tel.: 07000/2662738
E-Mail: info@rehalehrer.de
Web: https://www.rehalehrer.de/startseite/
Rehabilitationslehrer/-lehrerinnen: https://www.rehalehrer.de/rehabilitationslehrerinnen/orientierung-mobilitaet/suche/