Best Practice: Fachhelferin für Bürokommunikation: Unterschied zwischen den Versionen
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Frau F. war Fachhelferin für Bürokommunikation und arbeitete in einer großen Organisation. Sie war für die Pforte und verschiedene Bürotätigkeiten verantwortlich. Durch eine starke Verschlechterung ihrer Sehstärke war Frau F. auf Blindentechniken angewiesen. | Frau F. war Fachhelferin für Bürokommunikation und arbeitete in einer großen Organisation. Sie war für die Pforte und verschiedene Bürotätigkeiten verantwortlich. Durch eine starke Verschlechterung ihrer Sehstärke war Frau F. auf Blindentechniken angewiesen. |
Version vom 2. Oktober 2019, 13:15 Uhr
Frau F., 44 Jahre alt
Ausbildung: | Fachhelferin für Bürokommunikation |
Tätigkeiten: | Empfangstätigkeiten, Ablage und Postverwaltung, kleinere Assistenzaufgaben |
Art der Behinderung | hochgradige Seh - und Hörbehinderung |
Hilfsmittel: | Blindengerechter Arbeitsplatz (Braillezeile, Screenreader, Telefon), OrCam |
Prozessbeteiligte: | Jobcoach, Arbeitgeber, Integrationsfachdienst, Hilfsmittelhersteller, Schwerbehindertenvertreter |
Inhaltsverzeichnis
Wie gestaltete sich der erste Kontakt?
Frau F. war Fachhelferin für Bürokommunikation und arbeitete in einer großen Organisation. Sie war für die Pforte und verschiedene Bürotätigkeiten verantwortlich. Durch eine starke Verschlechterung ihrer Sehstärke war Frau F. auf Blindentechniken angewiesen.
Sie besuchte die Blindentechnische Grundqualifizierung (BTG) und erlernte dort blindenspezifische Techniken (Punktschrift, EDV, Mobilität). Während der BTG gab es eine große Umstrukturierung im Betrieb, sodass der Arbeitsplatz von Frau F. nicht mehr existierte und ihre Tätigkeiten anderen Mitarbeitern übertragen wurden.
In einem Gespräch zusammen mit dem Arbeitgeber, dem Integrationsfachdienst, Schwerbehindertenvertretung und dem JobCoach, konnte die langjährige Tätigkeit im Betrieb hervorgehoben und die Verantwortung des Arbeitgebers kenntlich gemacht werden. Das Ziel war, mögliche Einsatzbereiche zu definieren und eine stufenweise Wiedereingliederung zu erreichen. Es wurde ein mehrmonatiges Praktikum zum nächstmöglichn Zeitpunkt vereinbart, um die Gewissheit zu haben, welche bisherigen und neue Aufgaben Frau F. bewältigen konnte.
Der Arbeitsplatz von Frau F. wurde besichtigt und ihre früheren Tätigkeiten analysiert. Durch die Beratung in einem Reha-Fachgeschäft wurde Frau F. ausgestattet. Ein großer Teil ihres früheren Aufgabengebietes war die Ablage und die Postverwaltung. Durch das Berufsbildungswerk (BBW) probierte Frau F. ihre Hilfsmittel am Arbeitsplatz u.a. die OrCam aus, welche sich als große Hilfe erwiesen. Es stellte sich heraus, dass Frau F. dadurch in der Lage war, teilweise die Ablage und Postverwaltung sowie die Zuarbeiten wieder bewerkstelligen zu können.
Welche Schwierigkeiten/Befürchtungen gab es, …?
Der alte Arbeitsplatz existierte aufgrund von betrieblicher Umstrukturierung nicht mehr. Neue Tätigkeiten mussten gefunden werden. Ihre früheren Tätigkeiten in der Ablage und Postverwaltung konnte sie aufgrund ihrer Sehverschlechterung nicht mehr ausführen. Durch die OrCam konnte Frau F. Teile ihrer früheren Tätigkeiten wieder übernehmen. Durch die Excel-Schulung mithilfe von Tastenkürzeln und dem Screenreader JAWS während der BTG, konnte Frau F. weitere Bürohilfstätigkeiten in der Personalverwaltung übernehmen. Zusätzlich übernahm Frau F. das Telefon, welches sie mit Headset und Sprachaus- und Spracheingabe bedienen kann.
Welche Unterstützung hatte das Unternehmen in dieser Zeit?
Koordiniert vom JobCoach des Berufsbildungswerkes arbeiteten der Integrationsfachdienst, die beauftragte Hilfsmittelfirma und das BBW zusammen. Die Analyse der Tätigkeiten und Begehung des Arbeitsplatzes sowie die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten hinsichtlich der Gestaltung eines neuen Arbeitsplatzes für Frau F., waren als Beratung und Unterstützung für den Arbeitgeber unabdingbar. Als zielführend und effektiv erwiesen sich Vor-Ort-Gespräche mit allen Beteiligten, in denen die Anforderungen des Unternehmens und des Arbeitsplatzes analysiert und die passende Hilfsmittelausstattung zusammengestellt wurden.
Welche Vorteile hat das Unternehmen und wie ist die langfristige Perspektive?
Der Arbeitgeber profitiert von einer finanziellen Förderung durch einen Eingliederungszuschuss sowie Verminderung der Ausgleichsabgabe. Durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat Frau F. an diesem Arbeitsplatz wieder eine langfristig gute Perspektive.