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Das Integrationsamt berät zu allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zusammenhängen. Dies könnte z.B. die behinderungsgerechte Ausstattung eines neuen oder alten Arbeitsplatzes sein oder das Vorgehen bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Zur Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmer werden Integrationsfachdienste beauftragt.
 
Das Integrationsamt berät zu allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zusammenhängen. Dies könnte z.B. die behinderungsgerechte Ausstattung eines neuen oder alten Arbeitsplatzes sein oder das Vorgehen bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Zur Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmer werden Integrationsfachdienste beauftragt.
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Aktuelle Version vom 17. September 2019, 14:13 Uhr

gehört zu den Leistungen an den Arbeitgeber

Leistungen

Das Integrationsamt berät zu allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zusammenhängen. Dies könnte z.B. die behinderungsgerechte Ausstattung eines neuen oder alten Arbeitsplatzes sein oder das Vorgehen bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Zur Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmer werden Integrationsfachdienste beauftragt.

Zuständigkeit/Rechtsgrundlage

Integrationsamt § 185, § 3 Abs. 1 SGB IX i.V.m. § 167 Abs. 1 SGB IX

weiterführende Informationen

Auf der Internetseite der Integrationsämter steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:

Broschüre ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
c/o LVR-Integrationsamt
50663 Köln