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Das Integrationsamt berät zu allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zusammenhängen. Dies könnte z.B. die behinderungsgerechte Ausstattung eines neuen oder alten Arbeitsplatzes sein oder das Vorgehen bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Zur Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmer werden Integrationsfachdienste beauftragt.
  
 
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===
 
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Integrationsamt [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__3.html § 3 Abs. 1 SGB IX] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html § 167 Abs. 1 SGB IX]
 
Integrationsamt [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__3.html § 3 Abs. 1 SGB IX] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html § 167 Abs. 1 SGB IX]
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=== weiterführende Informationen===
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Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:<br>
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Broschüre [https://www.integrationsaemter.de/publikationen/65c1347i/index.html ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf]<br>
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen <br>
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im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)<br>
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c/o  LVR-Integrationsamt<br>
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50663 Köln<br>
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Aktuelle Version vom 17. September 2019, 14:13 Uhr

gehört zu den Leistungen an den Arbeitgeber

Leistungen

Das Integrationsamt berät zu allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zusammenhängen. Dies könnte z.B. die behinderungsgerechte Ausstattung eines neuen oder alten Arbeitsplatzes sein oder das Vorgehen bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Zur Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmer werden Integrationsfachdienste beauftragt.

Zuständigkeit/Rechtsgrundlage

Integrationsamt § 185, § 3 Abs. 1 SGB IX i.V.m. § 167 Abs. 1 SGB IX

weiterführende Informationen

Auf der Internetseite der Integrationsämter steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:

Broschüre ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
c/o LVR-Integrationsamt
50663 Köln