Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Menschen mit Behinderung, die während der beruflichen Neu- und Umorientierung auf besondere Hilfen, individuelle Betreuung und Förderung angewiesen sind, können an Weiterbildungsmaßnahmen in speziellen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation teilnehmen. Die Gesetzgebung (§ 51 SGB IX) benennt hier ausdrücklich die Berufsförderungswerke (BFW) und die vergleichbaren Einrichtungen nach §35 SGB X.  
 
Menschen mit Behinderung, die während der beruflichen Neu- und Umorientierung auf besondere Hilfen, individuelle Betreuung und Förderung angewiesen sind, können an Weiterbildungsmaßnahmen in speziellen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation teilnehmen. Die Gesetzgebung (§ 51 SGB IX) benennt hier ausdrücklich die Berufsförderungswerke (BFW) und die vergleichbaren Einrichtungen nach §35 SGB X.  
  

Version vom 9. September 2019, 13:03 Uhr

Menschen mit Behinderung, die während der beruflichen Neu- und Umorientierung auf besondere Hilfen, individuelle Betreuung und Förderung angewiesen sind, können an Weiterbildungsmaßnahmen in speziellen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation teilnehmen. Die Gesetzgebung (§ 51 SGB IX) benennt hier ausdrücklich die Berufsförderungswerke (BFW) und die vergleichbaren Einrichtungen nach §35 SGB X.


Zielsetzung

Berufsförderungswerke sind gemeinnützige außerbetriebliche Bildungseinrichtungen und bundesweit organisiert (28 Hauptstandorte und rund 70 Außenstellen). Sie bieten berufliche Fortbildungen und Umschulungen für Erwachsene an, die ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden im Auftrag der zuständigen Träger der beruflichen Rehabilitation (z. B. Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) durchgeführt. Die 28 in Deutschland ansässigen Berufsförderungswerke haben sich in einem Bundesverband zusammengeschlossen.


Zielgruppe

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden während der beruflichen Qualifizierung durch Fachleute (z. B. Ausbilderinnen und Ausbilder, Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Sozialpädagoginnen und-pädagogen) individuell betreut. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht in der Nähe eines BFW wohnen, gibt es dort auch Wohnmöglichkeiten. Sie können in einem BFW eine zweite Ausbildung (Umschulung) in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit entsprechendem Abschluss absolvieren. Die Ausbildung kann auch in Kooperation mit Ausbildungsbetrieben stattfinden.


Leistungen

Die Leistungen der Berufsförderungswerke umfassen:

RehaAssessment

Am Anfang einer beruflichen Rehabilitation stehen viele Fragen: Kann der bestehende Arbeitsplatz erhalten werden? Welche Sehhilfen und Hilfsmittel gibt es? Ist eine berufliche Neuorientierung nötig? Welche Möglichkeiten bieten sich? Wie sehen die beruflichen Perspektiven aus? Gemeinsam mit dem Betroffenen klärt ein Beratungsteam des Berufsförderungswerks im Rahmen des RehaAssessment diese wichtigen Fragen.

In vielen Fällen ist eine Rückkehr an den bestehenden Arbeitsplatz bzw. einen anderen Arbeitsplatz beim gleichen Arbeitgeber möglich. Manchmal genügt es, den Betroffenen und seinen Arbeitsplatz mit passenden optischen oder elektronischen Hilfsmitteln auszustatten. In anderen Fällen kann der blinde oder sehbehinderte Arbeitnehmer seine frühere Tätigkeit wieder aufnehmen, nachdem er im Berufsförderungswerk die nötigen blindheitsgemäßen Arbeitstechniken erlernt hat.

Kann der bestehende Arbeitsplatz nicht erhalten werden, arbeiten die Experten des Berufsförderungswerks gemeinsam mit dem Betroffenen eine individuelle praxisorientierte Berufsempfehlung aus. Im Einzelgespräch werden die berufliche und persönliche Entwicklung, die Behinderung und ihre Bewältigung, die soziale und familiäre Situation, die Berufsmöglichkeiten und die persönlichen Erwartungen erörtert. Dabei werden auch stets die Integrationschancen im Auge behalten.


Berufsvorbereitung

Sobald eine Entscheidung über den weiteren beruflichen Weg gefallen ist, beginnt die Vorbereitungsphase. In verschiedenen Qualifizierungskursen werden individuelle Wissensdefizite aufgearbeitet. Blinde erlernen die Brailleschrift und das Tastaturschreiben, Sehbehinderte finden zu den für sie geeigneten Hilfsmitteln und Arbeitstechniken. Die Vorbereitungslehrgänge bereiten fachlich, sozial und methodisch auf die eigentliche Berufsausbildung vor.

Im Rahmen der Vorbereitungsphase werden auch Trainingsmaßnahmen zur Wiederherstellung der persönlichen Selbstständigkeit angeboten. In individuellen Einzelunterweisungen erarbeiten sich Blinde und Sehbehinderte Stück für Stück ihre Unabhängigkeit zurück. Im Mobilitäts- oder Low-Vision-Training lernen Blinde und Sehbehinderte, sich wieder selbst-ständig in bekannten und unbekannten Umgebungen zurechtzufinden. Lebenspraktische Fertigkeiten unterstützen bei der Führung des eigenen Haushalts. Kochen, Bügeln, Waschen, Nähen usw. gewährleisten ein hohes Maß an persönlicher Unabhängigkeit. Hilfe zur Selbsthilfe steht im Mittelpunkt dieser Trainingsmaßnahmen und hilft bei der Bewältigung des Alltags.


Qualifizierung

An die vorbereitenden Kurse schließt sich die berufliche Qualifizierung an. Insgesamt werden über 20 bedarfsgerechte Ausbildungsgänge angeboten, in denen die Teilnehmer nach ganzheitlichen Grundsätzen und mit erwachsenengerechten Methoden zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden. Detaillierte Informationen über das Spektrum der Möglichkeiten finden sich auf der Webseite des [Bundesverbands Deutsche Berufsförderungswerke].


Nachbetreuung

Die Arbeit der Berufsförderungswerke endet aber nicht mit dem Tag der Abschlussprüfung. Integrationsberater unterstützen und begleiten die Absolventen mit technischem und fachlichem Support bei der Integration in den Arbeitsmarkt bzw. bei der Rückkehr an den bestehenden Arbeitsplatz. Bewerbungstraining, Beratung des potentiellen Arbeitsgebers sowie ein Coaching vor Ort in der Einarbeitungsphase gehören heute zum Standardangebot der Berufsförderungswerke.


BFW für blinde und sehbehinderte Menschen

Ein Teil der BFW hat sich auf bestimmte Behinderungsarten spezialisiert. So gibt es für blinde und sehbehinderte Menschen vier Spezialeinrichtungen:


Berufsförderungswerk Düren

Karl-Arnold-Straße 132–134, 52349 Düren

Tel.: 02421 598-120, Fax: 02421 598-192

info@bfw-dueren.de

www.bfw-dueren.de


Berufsförderungswerk Halle

Bugenhagenstraße 30, 06110 Halle (Saale)

Tel.: 0345 1334-666, Fax: 0345 1334-333

info@bfw-halle.de

www.bfw-halle.de


Berufsförderungswerk Mainz

Lortzingstraße 4, 55127 Mainz

Tel.: 06131 784-10, Fax: 06131 784-57

info@bfw-mainz.de

www.bfw-mainz.de


Berufsförderungswerk Würzburg

Helen-Keller-Straße 5, 97209 Veitshöchheim

Tel.: 0931 9001-0, Fax: 0931 9001-105

info@bfw-wuerzburg.de

www.bfw-wuerzburg.de


Qualifizierungsangebot

Die Qualifizierung in den Berufsförderungswerken ist neben der Vermittlung von fachlichen Inhalten auch darauf ausgerichtet, die Persönlichkeit der Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu entwickeln und zu fördern.

Das Angebot umfasst:

  • Berufsausbildungen mit einem Kammerabschluss
  • kurzzeitige Qualifizierungen mit Zertifikat
  • individuellen Anpassungen an die Erfordernisse des ersten Arbeitsmarktes.

Eine komplette Übersicht über die Qualifizierungsangebote erhalten Sie hier.


Vergleichbare Einrichtungen nach nach § 51 SGB IX

Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista) Am Schlag 2-12 35037 Marburg Telefon: 06421 606-0 Telefax: 06421 606-259 E-Mail: info@blista.de Internet: www.blista.de