Bildschirmlesegerät: Unterschied zwischen den Versionen

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Neben den serienmäßig vorhandenen Merkmalen der Kontrastwahl, Kontrastverstärkung, Echt- und Falschfarbendarstellung unterscheiden sich die Zahlreichen Modelle von Bildschirmlesegeräten in folgenden Ausstattungsmerkmalen:
 
Neben den serienmäßig vorhandenen Merkmalen der Kontrastwahl, Kontrastverstärkung, Echt- und Falschfarbendarstellung unterscheiden sich die Zahlreichen Modelle von Bildschirmlesegeräten in folgenden Ausstattungsmerkmalen:
 
*Stationär versus transportabel: Wird das Lesegut auf einem kompletten Tisch mit beweglicher Dokumentenablage positioniert (stationäre Variante) oder ist lediglich eine Ablage vorhanden, auf der das Lesegut zum Verschieben des Bildausschnitts manuell hin und her bewegt werden muss (portable Geräte).
 
*Stationär versus transportabel: Wird das Lesegut auf einem kompletten Tisch mit beweglicher Dokumentenablage positioniert (stationäre Variante) oder ist lediglich eine Ablage vorhanden, auf der das Lesegut zum Verschieben des Bildausschnitts manuell hin und her bewegt werden muss (portable Geräte).
*Standard- versus HD-Auflösung der Kamera: Geräte mit einer Kameraeinheit mit Standardauflösung (SD-Auflösung: weniger als 720 Zeilen) sind geeignet für sehbehinderte Menschen, die eine Vergrößerung von 10-fach oder mehr benötigen. Die geringere Auflösung ermöglicht eine schnellere Bildverarbeitung insbesondere in der Bewegung des Lesegutes und minimiert dadurch einen störenden Nachzieheffekt, der bei höherer Auflösung auftreten und das Lesen erschweren würde. Geräte mit einer hochauflösenden Kameraeinheit (High Definition (HD): vertikale Auflösung 720 bzw. 1080 Zeilen) sind geeignet für sehbehinderte Menschen, die eine Vergrößerung von weniger als 10-fach benötigen. Ein Vorteil der hohen Auflösung ist, dass durch die höhere Anzahl der Pixel deutlich mehr Bildinformationen dargestellt werden können und so die Abbildungsqualität (Zeichendarstellung) bei geringen Vergrößerungsstufen deutlich verbessert wird. Zusätzlich entfällt die Notwendigkeit, das Bild an die Auflösung des Ausgabegeräts anzupassen. Die HD-Auflösung ist insbesondere für Menschen mit sehr eingeschränktem Gesichtsfeld wichtig (z. B. beim Vorliegen einer [[Retinitis pigmentosa]] (RP), da auch bei kleinen Vergrößerungsstufen (ab 1-fache Vergrößerung) eine sehr gute, kontrastverstärkte Bildqualität erreicht werden kann.
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*Standard- versus HD-Auflösung der Kamera: Geräte mit einer Kameraeinheit mit Standardauflösung (SD-Auflösung: weniger als 720 Zeilen) sind geeignet für sehbehinderte Menschen, die eine Vergrößerung von 10-fach oder mehr benötigen. Die geringere Auflösung ermöglicht eine schnellere Bildverarbeitung insbesondere in der Bewegung des Lesegutes und minimiert dadurch einen störenden Nachzieheffekt, der bei höherer Auflösung auftreten und das Lesen erschweren würde. Geräte mit einer hochauflösenden Kameraeinheit (High Definition (HD): vertikale Auflösung 720 bzw. 1080 Zeilen) sind geeignet für sehbehinderte Menschen, die eine Vergrößerung von weniger als 10-fach benötigen. Ein Vorteil der hohen Auflösung ist, dass durch die höhere Anzahl der Pixel deutlich mehr Bildinformationen dargestellt werden können und so die Abbildungsqualität (Zeichendarstellung) bei geringen Vergrößerungsstufen deutlich verbessert wird. Zusätzlich entfällt die Notwendigkeit, das Bild an die Auflösung des Ausgabegeräts anzupassen. Die HD-Auflösung ist insbesondere für Menschen mit sehr eingeschränktem Gesichtsfeld wichtig (z. B. beim Vorliegen einer [[Retinitis pigmentosa (RP)]], da auch bei kleinen Vergrößerungsstufen (ab 1-fache Vergrößerung) eine sehr gute, kontrastverstärkte Bildqualität erreicht werden kann.
 
*Standardausleuchtung versus regelbare Ausleuchtung: Eine Standardbeleuchtung des Lesegutes ist für Menschen mit normalem Kontrastsehen und keiner erhöhten Blendungsempfindlichkeit ausreichend. Eine regelbare, d. h. dimm- oder ganz abschaltbare Ausleuchtung bzw. eine Infrarotausleuchtung des Lesegutes sind für sehbehinderte Menschen mit einer erhöhten Blendempfindlichkeit erforderlich. Durch die Standardausleuchtung des Lesegutes entsteht nämlich eine Lichtreflektion von unten, die bei hoher Lichtempfindlichkeit zur Blendung führen und das Lesen massiv erschweren kann. Durch eine abschaltbare oder dimmbare Ausleuchtung kann die Blendungsproblematik reduziert, durch eine Infrarotbeleuchtung gänzlich vermieden werden. Eine Infrarotausleuchtung des Lesegutes erzeugt kein für das Auge sichtbares Licht, ist aber für eine scharfe und kontrastreiche Abbildung des Lesegutes auf dem Bildschirm ausreichend.
 
*Standardausleuchtung versus regelbare Ausleuchtung: Eine Standardbeleuchtung des Lesegutes ist für Menschen mit normalem Kontrastsehen und keiner erhöhten Blendungsempfindlichkeit ausreichend. Eine regelbare, d. h. dimm- oder ganz abschaltbare Ausleuchtung bzw. eine Infrarotausleuchtung des Lesegutes sind für sehbehinderte Menschen mit einer erhöhten Blendempfindlichkeit erforderlich. Durch die Standardausleuchtung des Lesegutes entsteht nämlich eine Lichtreflektion von unten, die bei hoher Lichtempfindlichkeit zur Blendung führen und das Lesen massiv erschweren kann. Durch eine abschaltbare oder dimmbare Ausleuchtung kann die Blendungsproblematik reduziert, durch eine Infrarotbeleuchtung gänzlich vermieden werden. Eine Infrarotausleuchtung des Lesegutes erzeugt kein für das Auge sichtbares Licht, ist aber für eine scharfe und kontrastreiche Abbildung des Lesegutes auf dem Bildschirm ausreichend.
 
*Monitor fixiert oder in Neigung und Höhe einstellbar: An einigen stationären Bildschirmlesegeräten ist der Monitor unflexibel mit den anderen Komponenten verbunden. Zur Vermeidung von Haltungsschäden und für spezielle körperliche Anforderungen ist der Monitor einiger Geräte jedoch in Neigung und Höhe individuell einstellbar.
 
*Monitor fixiert oder in Neigung und Höhe einstellbar: An einigen stationären Bildschirmlesegeräten ist der Monitor unflexibel mit den anderen Komponenten verbunden. Zur Vermeidung von Haltungsschäden und für spezielle körperliche Anforderungen ist der Monitor einiger Geräte jedoch in Neigung und Höhe individuell einstellbar.

Version vom 9. August 2019, 15:14 Uhr

Bei einem Bildschirmlesegerät handelt es sich um eine computerunabhängige, elektronisch vergrößernde Sehhilfe. Sie dient vor Allem der vergrößerten Darstellung von Schriftgut aller Art. Bei stationären Lesegeräten wird das Lesegut unter eine Kamera auf einen frei nach links und rechts sowie nach vorne und hinten verschiebbaren Tisch, den sogenannten Kreuztisch gelegt. Die Kamera ist an der Unterseite eines Monitors montiert. Das von der Kamera aufgenommene und automatisch fokussierte Bild wird auf diesem Monitor angezeigt. Da der Bildschirm am Kreuztisch befestigt ist, bilden Monitor, Kamera und Kreuztisch eine Geräteeinheit. Bei transportablen Geräten ist der Kreuztisch durch eine Ablage ersetzt, die mit der Kamera-Monitor-Einheit über einen Klapp-Mechanismus verbunden ist, so dass das Gesamtgerät platzsparend und zusammengeklappt in einer Tasche verstaut werden kann. Zum Bewegen des Leseausschnitts bei einem portablen Lesegerät muss allerdings das Lesegut selbst verschoben werden.

Über die Bewegungen des Kreuztischs kann der auf dem Monitor vergrößert dargestellte Textbereich frei verschoben werden: Damit die Kamera zu Beginn des Lesevorgangs die linke obere Ecke einer Seite erfasst, wird der Kreuztisch zum Benutzer hin und nach rechts gezogen. Beim Lesen einer Zeile verschiebt der Anwender den Tisch nach links, so dass der vergrößerte Bildausschnitt auf dem Blatt nach rechts - Richtung Zeilenende - wandert. Am Zeilenende angelangt, wird der Kreuztisch wieder nach rechts und etwas nach unten verschoben, damit die weiter unten liegenden Textzeilen sichtbar werden. Um nicht in der Zeile zu verrutschen, verfügt der Kreuztisch über eine mechanische „Bremse“, die so eingestellt werden kann, dass der für die Bewegung des Kreuztischs nach vorne und hinten erforderliche Kraftaufwand dauerhaft erhöht ist. Soll nicht der Kreuztisch, sondern das Lesegut selbst verschoben werden, kann der Tisch auch vollständig arretiert werden.

Der Vergrößerungsfaktor kann an den meisten Geräten zwischen 1 (Originalgröße) und 60-fach eingestellt werden. Die verwendeten Bildschirmgrößen variieren bei stationären Modellen zwischen 25,4 und 139,7 cm (10 bis 55 Zoll) in der Diagonalen. Bei portablen Geräten sind Bildschirmdiagonalen zwischen 10 Zoll und 17 Zoll (42,5 Zentimeter) gebräuchlich. Für die meisten sehbehinderten Anwender wird bei stationären Geräten eine Bildschirmdiagonale ab 19 Zoll (47,5 cm) empfohlen.

Das Bildschirmlesegerät verstärkt den Kontrast des Lesegutes elektronisch. Die Art des Kontrastes von Vordergrund und Hintergrund kann entsprechend des individuellen Bedarfs des Nutzers variiert werden. Bei monochromer Darstellung kann zwischen der Originaldarstellung (schwarze Schrift auf weißem Hintergrund) und invertierter Darstellung (weiße Schrift auf schwarzem Hintergrund) umgeschaltet werden. Bei farbiger Anzeige kann die Darstellung des Lesegutes auf Wunsch in Falschfarben erfolgen. Falschfarbendarstellung bedeutet, dass eine farbige Abbildung der Vorlage angezeigt wird, die nicht den Originalfarben entspricht, z. B. blauer Hintergrund mit gelber Schrift. Falschfarbendarstellungen sind vor Allem bei Augenerkrankungen mit verändertem Kontrastempfinden erforderlich. Eine Echtfarbendarstellung wiederum ist bei intakter Farbwahrnehmung notwendig, um Abbildungen, Fotos etc. in Originaldarstellung erfassen zu können. Die Möglichkeiten der Kontrastwahl, der Kontrastverstärkung und der Falschfarbendarstellung sind für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung große Vorteile, die rein optisch vergrößernde Sehhilfen wie klassische Lupen nicht bieten können.

Im hierarchisch gegliederten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Hilfsmittelverzeichnis) sind Bildschirmlesegeräte in der Produktgruppe 25 Sehhilfen, Anwendungsort 25.21 Auge/Sehorgan, Untergruppe 25.21.85 elektronisch vergrößernde Sehhilfen in der Produktart 25.21.85.0 Bildschirmlesegeräte gelistet.

Ausführungen und Ausstattungsmerkmale

Neben den serienmäßig vorhandenen Merkmalen der Kontrastwahl, Kontrastverstärkung, Echt- und Falschfarbendarstellung unterscheiden sich die Zahlreichen Modelle von Bildschirmlesegeräten in folgenden Ausstattungsmerkmalen:

  • Stationär versus transportabel: Wird das Lesegut auf einem kompletten Tisch mit beweglicher Dokumentenablage positioniert (stationäre Variante) oder ist lediglich eine Ablage vorhanden, auf der das Lesegut zum Verschieben des Bildausschnitts manuell hin und her bewegt werden muss (portable Geräte).
  • Standard- versus HD-Auflösung der Kamera: Geräte mit einer Kameraeinheit mit Standardauflösung (SD-Auflösung: weniger als 720 Zeilen) sind geeignet für sehbehinderte Menschen, die eine Vergrößerung von 10-fach oder mehr benötigen. Die geringere Auflösung ermöglicht eine schnellere Bildverarbeitung insbesondere in der Bewegung des Lesegutes und minimiert dadurch einen störenden Nachzieheffekt, der bei höherer Auflösung auftreten und das Lesen erschweren würde. Geräte mit einer hochauflösenden Kameraeinheit (High Definition (HD): vertikale Auflösung 720 bzw. 1080 Zeilen) sind geeignet für sehbehinderte Menschen, die eine Vergrößerung von weniger als 10-fach benötigen. Ein Vorteil der hohen Auflösung ist, dass durch die höhere Anzahl der Pixel deutlich mehr Bildinformationen dargestellt werden können und so die Abbildungsqualität (Zeichendarstellung) bei geringen Vergrößerungsstufen deutlich verbessert wird. Zusätzlich entfällt die Notwendigkeit, das Bild an die Auflösung des Ausgabegeräts anzupassen. Die HD-Auflösung ist insbesondere für Menschen mit sehr eingeschränktem Gesichtsfeld wichtig (z. B. beim Vorliegen einer Retinitis pigmentosa (RP), da auch bei kleinen Vergrößerungsstufen (ab 1-fache Vergrößerung) eine sehr gute, kontrastverstärkte Bildqualität erreicht werden kann.
  • Standardausleuchtung versus regelbare Ausleuchtung: Eine Standardbeleuchtung des Lesegutes ist für Menschen mit normalem Kontrastsehen und keiner erhöhten Blendungsempfindlichkeit ausreichend. Eine regelbare, d. h. dimm- oder ganz abschaltbare Ausleuchtung bzw. eine Infrarotausleuchtung des Lesegutes sind für sehbehinderte Menschen mit einer erhöhten Blendempfindlichkeit erforderlich. Durch die Standardausleuchtung des Lesegutes entsteht nämlich eine Lichtreflektion von unten, die bei hoher Lichtempfindlichkeit zur Blendung führen und das Lesen massiv erschweren kann. Durch eine abschaltbare oder dimmbare Ausleuchtung kann die Blendungsproblematik reduziert, durch eine Infrarotbeleuchtung gänzlich vermieden werden. Eine Infrarotausleuchtung des Lesegutes erzeugt kein für das Auge sichtbares Licht, ist aber für eine scharfe und kontrastreiche Abbildung des Lesegutes auf dem Bildschirm ausreichend.
  • Monitor fixiert oder in Neigung und Höhe einstellbar: An einigen stationären Bildschirmlesegeräten ist der Monitor unflexibel mit den anderen Komponenten verbunden. Zur Vermeidung von Haltungsschäden und für spezielle körperliche Anforderungen ist der Monitor einiger Geräte jedoch in Neigung und Höhe individuell einstellbar.
  • Verbindung mit einer optionalen Fernkamera: Einige Modelle sind mit einem Anschluss für eine zweite, externe Kamera zur Erfassung und Darstellung von Texten und Objekten in der Ferne ausgestattet. Sie können so zu einem sogenannten Tafel-Lesegerät ausgebaut werden, weil sie in Schule, Ausbildung und Studium die Darstellung des Tafelbilds auf dem Monitor des Geräts ermöglichen.
  • Integration einer schwenkbaren Fernkamera: Bei einigen Geräten ist eine schwenkbare Fernkamera integriert. Sie ermöglicht es, entfernte Objekte im Raum, z. B. eine Tafel, eine Flipchart oder Präsentationen auf einer Leinwand zu erfassen und auf dem Monitor vergrößert abzubilden. Die zusätzliche Kamera dient primär dem Einsatz in der Schule, der Ausbildung und im Studium. Sie ermöglicht aber beispielsweise auch die visuelle Kontrolle beim Schminken, indem die Kamera auf das eigene Gesicht ausgerichtet wird, so dass es am Monitor in Augenschein genommen werden kann (Spiegel-Funktion).

Zusatzfunktionen

Bildschirmlesegeräte können darüber hinaus mit folgenden Zusatzfunktionen versehen sein:

  • Einblendung von Zeilenmarkierung (Hilfslinien),
  • Ausblendung von Bildschirmbereichen,
  • Wechsel zwischen manuellem und automatischem Fokus,
  • Lage-Erkennung (die Kamera erkennt, ob das Lesegut im Hoch- oder Querformat ausgerichtet ist und dreht bei Bedarf die Bildschirmdarstellung - vergleichbar den Gegebenheiten bei einem Smartphone bzw. Tablet),
  • Standby-Schaltung,
  • Fernbedienung.

Bildschirmlesegeräte mit integrierter Vorlesefunktion

Bei hochgradiger Sehbehinderung bzw. als spezifische Begleiterscheinung einer Augenerkrankung kann es vorkommen, dass eine sehbehinderte Person ein Bildschirmlesegerät zwar grundsätzlich nutzen kann - jedoch nur zum Lesen kürzerer Texte, weil das Durcharbeiten längerer Dokumente die Augen unvertretbar anstrengt bzw. ermüdet oder zu Kopfschmerzen und/oder Schwindel führt. Für diesen Personenkreis sind Bildschirmlesegeräte mit Textvorlesefunktion entwickelt worden. Dabei wird ein statisches Bild der Textvorlage von einer im Lesegerät integrierten Texterkennungssoftware (OCR) digital verarbeitet, und der erkannte Text wird über eine Sprachausgabe vorgelesen. Da ein verbliebenes Sehvermögen zur Bedienung dieser Funktion benötigt wird, sind die Geräte für blinde Menschen ohne Restsehvermögen nicht geeignet, dürfen also nicht mit Vorlesesystemen für blinde Personen gleichgesetzt werden.

Weiterführende Informationen