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Das Integrationsamt berät zu allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zusammenhängen. Dies könnte z.B. die behinderungsgerechte Ausstattung eines neuen oder alten Arbeitsplatzes sein oder das Vorgehen bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Zur Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmer werden Integrationsfachdienste beauftragt. | Das Integrationsamt berät zu allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zusammenhängen. Dies könnte z.B. die behinderungsgerechte Ausstattung eines neuen oder alten Arbeitsplatzes sein oder das Vorgehen bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Zur Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmer werden Integrationsfachdienste beauftragt. |
Version vom 24. Juni 2019, 14:09 Uhr
gehört zu den Leistungen an den Arbeitgeber
Leistungen
Das Integrationsamt berät zu allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zusammenhängen. Dies könnte z.B. die behinderungsgerechte Ausstattung eines neuen oder alten Arbeitsplatzes sein oder das Vorgehen bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Zur Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmer werden Integrationsfachdienste beauftragt.
Zuständigkeit/Rechtsgrundlage
Integrationsamt § 185, § 3 Abs. 1 SGB IX i.V.m. § 167 Abs. 1 SGB IX
weiterführende Informationen
Auf der Internetseite der Integrationsämter steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:
Broschüre ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
c/o LVR-Integrationsamt
50663 Köln