Leistungen an schwerbehinderte Menschen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. Januar 2020, 15:15 Uhr
Im Rahmen gesetzlicher Regelungen können schwerbehinderte Menschen in ihrer Rolle als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Arbeits(platz)Assistenz,
- Unterstützung durch Integrationsfachdienste,
- Kraftfahrzeughilfen,
- Beantragung eines Schwerbehindertenausweises,
- Technische Arbeitshilfen,
- Zusatzurlaub im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses.