Arbeitsmarktberatung: Unterschied zwischen den Versionen

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===Leistungen===
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==Leistungen==
Arbeitsmarktberatung soll dazu beitragen, die Arbeitgeber bei der Besetzung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Dazu gehören Rat und Auskünfte z.B. zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit oder auch zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung.
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Sie soll dazu beitragen, die Arbeitgeber bei der Besetzung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Dazu gehören Rat und Auskünfte z.B. zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit oder auch zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung.
  
===Zuständigkeit/Rechtsgrundlage===
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==Zuständigkeit/Rechtsgrundlage==
 
Agentur für Arbeit [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__34.html § 34 SGB III]
 
Agentur für Arbeit [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__34.html § 34 SGB III]
 
SGB-II-Träger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__34.html § 34 SGB III]
 
SGB-II-Träger [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html § 16 Abs. 1 SGB II] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__34.html § 34 SGB III]
  
=== weiterführende Informationen===
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==weiterführende Informationen==
 
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:<br>
 
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:<br>
  

Aktuelle Version vom 8. Januar 2020, 14:31 Uhr

Arbeitsmarktberatung gehört zu den Leistungen an Arbeitgeber

Leistungen

Sie soll dazu beitragen, die Arbeitgeber bei der Besetzung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Dazu gehören Rat und Auskünfte z.B. zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit oder auch zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung.

Zuständigkeit/Rechtsgrundlage

Agentur für Arbeit § 34 SGB III SGB-II-Träger § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 34 SGB III

weiterführende Informationen

Auf der Internetseite der Integrationsämter steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:

Broschüre ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
c/o LVR-Integrationsamt
50663 Köln