Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM): Unterschied zwischen den Versionen
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* Rehaträger, Integrationsamt [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html § 167 Abs.3 SGB IX], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185 Abs. 3 Nr. 2d SGB IX] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26c.html § 26c SchwbAV] | * Rehaträger, Integrationsamt [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html § 167 Abs.3 SGB IX], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html § 185 Abs. 3 Nr. 2d SGB IX] i.V.m. [https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26c.html § 26c SchwbAV] | ||
− | + | ==weiterführende Informationen== | |
Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:<br> | Auf der Internetseite der [https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Integrationsämter] steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:<br> | ||
Aktuelle Version vom 8. Januar 2020, 14:28 Uhr
Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gehören zu den Leistungen an Arbeitgeber und werden z.B. gezahlt, wenn Arbeitgeber ein BEM einführen.
Höhe
- richtet sich nach dem Einzelfall
Zuständigkeit/Rechtsgrundlage
- Rehaträger, Integrationsamt § 167 Abs.3 SGB IX, § 185 Abs. 3 Nr. 2d SGB IX i.V.m. § 26c SchwbAV
weiterführende Informationen
Auf der Internetseite der Integrationsämter steht die nachfolgende Broschüre zum Download bereit:
ZB info - Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
im Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
c/o LVR-Integrationsamt
50663 Köln