Leistungen an Arbeitgeber: Unterschied zwischen den Versionen
FerlM (Diskussion | Beiträge) |
NadigO (Diskussion | Beiträge) |
||
(47 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | + | Im Rahmen der geplanten Einstellung, der Ausbildung oder der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung kann ein Arbeitgeber folgende Leistungen in Anspruch nehmen: | |
− | + | *[[Arbeitsmarktberatung]], | |
− | + | *die [[Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen]], | |
− | + | *[[Beratung und Information]], | |
− | + | *[[Eingliederungszuschuss|Eingliederungszuschüsse]], | |
− | + | *Unterstützung durch [[Integrationsfachdienste]], | |
− | + | *[[Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen]], | |
− | + | *[[Probebeschäftigung]], | |
− | + | *[[Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)]], | |
− | + | *[[Unterstützte Beschäftigung]]. | |
+ | |||
+ | [[Category:Förderinstrumente und Förderregularien]] |
Aktuelle Version vom 8. Januar 2020, 13:58 Uhr
Im Rahmen der geplanten Einstellung, der Ausbildung oder der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung kann ein Arbeitgeber folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Arbeitsmarktberatung,
- die Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
- Beratung und Information,
- Eingliederungszuschüsse,
- Unterstützung durch Integrationsfachdienste,
- Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen,
- Probebeschäftigung,
- Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM),
- Unterstützte Beschäftigung.